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Auszug - Antrag der CDU-Fraktion: Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Rödermark  

 
 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 6.3
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 09.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CDU/0019/10 Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan der Stadt Rödermark (Neufassung)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Es wird angeregt, eine Brandschutzkommission zu bilden. Aufgabe dieser Kommission sollte es u. a. sein, die Aufstellung des Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplanes beratend zu begleiten.

 

2.      Der Magistrat wird beauftragt, in Abstimmung mit den Feuerwehren und der Brandschutzkommission ein Konzept für vorbeugenden Brandschutz und Brandschutzerziehung bei Jugendlichen und in den Schulen zu entwickeln. Das Konzept soll auch Maßnahmen zur Förderung der Jugendfeuerwehr, insbesondere zur Akquirierung von Mitgliedern und für die Jugendfeuerwehr bzw. Feuerwehr darstellen. Das Konzept soll bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Antrag der FDP-Fraktion:
Brandschutz Bedarfs- und Entwicklungsplan
Vorlage: FDP/0038/10

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1.   Gemäß dem vorliegenden Antrag 6c.

2.   Erster Satz gemäß dem vorliegenden Antrag 6c. Primäre Aufgabe dieser Kommission soll es sein, die im Brandschutz Bedarfs und Entwicklungsplan vorgenommenen Bewertungen und die Lösungsmöglichkeiten/ansätze des Planes sowie des Stadtbrandinspektors zu erörtern und daraus hervorgehend konkret umsetzbare Maßnahmenvorschläge auszuarbeiten.

3.   Gemäß dem vorliegenden Antrag 6c.

4    Der Stützpunktvertrag mit dem Kreis Offenbach ist unverzüglich abzuschließen.

5.   Mindestens einmal im Jahr gibt der Stadtbrandinspektor einen Bericht im „BUS&I“Fachausschuss über Situation und Entwicklung der Feuerwehr. Dieser Bericht ist spätestens im Oktober vorzutragen, damit eventuell haushaltsrelevante Punkte den Fraktionen rechtzeitig bekannt werden.

6.   Neubürger von Rödermark werden über Ansprechpartner und die Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehren informiert.

7.   Der Magistrat unterstützt die Wehren bei der Kooperation mit Vereinen und Schulen.

8.   Der Magistrat unterstützt die Freiwilligen Feuerwehren bei Brandschutzseminaren in Schulen.