Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion: Haushalt 2011 (Änderungsantrag)  

 
 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 09.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
CUS/0035/10 Haushalt 2011 (Änderungsantrag)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag CDU-Fraktion und SPD-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
 
Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am 10

Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am 10.02.2010 behandelt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark stellt fest; dass die derzeitige Haushaltssituation eine frühzeitige Planung für das Haushaltsjahr 2011 erforderlich macht.

 

  1. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird daher beauftragt, nachfolgende Parameter bei der Planung des Haushaltsjahr 2011 zu berücksichtigen:

 

a)     Im Haushalt 2011 ist eine Nettoneuverschuldung der Stadt Rödermark       auszuschließen.

 

b)     Ausgenommen von Buchstabe a) können und sollen bereits begonnene Investitionen im Jahre 2010 zu Ende geführt werden.

 

c)     Sämtliche Steueransätze für Gemeindesteuern bleiben unverändert auf dem Niveau von 2010 bestehen.

 

d)    Die Personalkosten sind inkl. der Altersversorgung auf dem Niveau von 2010 festzuschreiben. Änderungen sind möglich, wenn durch gesetzliche Regelungen Leistungsstandards erhöht werden. Sollte das Personalentwicklungskonzept andere Entscheidungen notwendig machen, ist dieses entsprechend zu berücksichtigen. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind jedoch auszuschließen.

 

e)     Bei den Sach- und Materialkosten sind in allen Bereichen 5% einzusparen.

 

f)      Hinsichtlich der Gebührenhaushalte sind Gespräche mit umliegenden Kommunen zu führen, wie diese ggf. moderat und kostendeckend angepasst werden können.

 

g)     Es ist durch den Magistrat zu prüfen und darzustellen, welche Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen Wirtschaftsförderung und Standortmarketing in Zukunft bestehen. Sämtliche Handlungsfelder sind im Einzelnen darzustellen und insbesondere die spezifischen Gegebenheiten in Rödermark zu bewerten. Des Weiteren sind in einer vergleichenden Untersuchung die verschiedenen Organisationsformen, die für eine Wirtschaftsförderung denkbar sind, darzustellen.

 

h)     Im Bezug auf den Verkauf der städtischen Wohnungen ist erneut zu prüfen, ob der Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft realisierbar ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine erste Beratung zu den o.g. Vorgaben im Haupt- und Finanzausschuss erfolgt.

 

Dabei sind dem Ausschuss auch die konkreten Halbjahresergebnisse des Haushaltesjahres 2010 und eine Prognose für das Ende des Haushaltsjahres 2010 darzustellen.