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Der Tagesordnungspunkt wird in der Fortsetzung der Sitzung am 10.02.2010 behandelt. Beschlussvorschlag:
a) Im Haushalt 2011 ist eine
Nettoneuverschuldung der Stadt Rödermark
auszuschließen. b) Ausgenommen von Buchstabe a) können und
sollen bereits begonnene Investitionen im Jahre 2010 zu Ende geführt werden. c) Sämtliche Steueransätze für Gemeindesteuern
bleiben unverändert auf dem Niveau von 2010 bestehen. d) Die Personalkosten sind inkl. der
Altersversorgung auf dem Niveau von 2010 festzuschreiben. Änderungen sind möglich, wenn
durch gesetzliche Regelungen Leistungsstandards erhöht werden. Sollte
das Personalentwicklungskonzept andere Entscheidungen notwendig machen, ist
dieses entsprechend zu berücksichtigen. Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind
jedoch auszuschließen. e) Bei den Sach- und Materialkosten sind in
allen Bereichen 5% einzusparen. f) Hinsichtlich der Gebührenhaushalte sind
Gespräche mit umliegenden Kommunen zu führen, wie diese ggf. moderat und
kostendeckend angepasst werden können. g) Es ist durch den Magistrat zu prüfen und
darzustellen, welche Handlungsmöglichkeiten in den Bereichen
Wirtschaftsförderung und Standortmarketing in Zukunft bestehen. Sämtliche
Handlungsfelder sind im Einzelnen darzustellen und insbesondere die
spezifischen Gegebenheiten in Rödermark zu bewerten. Des Weiteren sind in einer
vergleichenden Untersuchung die verschiedenen Organisationsformen, die für eine
Wirtschaftsförderung denkbar sind, darzustellen. h) Im Bezug auf den Verkauf der städtischen
Wohnungen ist erneut zu prüfen, ob der Verkauf an eine Wohnungsbaugesellschaft
realisierbar ist. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass
unmittelbar nach der Sommerpause eine erste Beratung zu den o.g. Vorgaben im
Haupt- und Finanzausschuss erfolgt. Dabei sind dem Ausschuss auch die konkreten
Halbjahresergebnisse des Haushaltesjahres 2010 und eine Prognose für das Ende
des Haushaltsjahres 2010 darzustellen. |
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