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Vorlage - FDP/0018/10  

 
 
Betreff: Baugebiet Breidert
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Steuerungsunterstützung Stadtverordnetenbüro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.02.2010 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
10.02.2010 
33. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark, Fortsetzung der Sitzung vom 9.02.2010 zurückgestellt     
22.03.2010 
34. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur Vorberatung
27.01.2010 
35. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur      
10.03.2010 
35. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur zur Kenntnis genommen   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
28.01.2010 
37. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
02.02.2010 
38. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (offen)   
11.03.2010 
39. öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen     
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Sachverhalt/Begründung:

 

Vergleicht man objektiv die ursprünglich Ende der 60er Jahre des zurückliegenden Jahrtausends für das Baugebiet Breidert prognostizierte, bzw. geplante Entwicklung mit dem IstZustand wird klar, dass die tatsächliche Entwicklung eine quantitativ maßgeblich andere Ebene erreicht hat. Faktisch handelt es sich bei dem gesamten Baugebiet um ein reines Wohngebiet, auch wenn einige wenige Straßenzüge aufgrund der nicht eingetretenen Gebietsentwicklung als allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Dies ist vor dem Hintergrund unschädlich das grundsätzlich im Hinblick auf Schall und Geruchsemissionen, Verkehrsbelastung usw. nichtstörende Unternehmen und das Wohnen ergänzende Gewerbebetriebe im Rahmen der Möglichkeiten der BauNVO, z.B. Ärzte, Homeoffice, Freiberufler, etc., durchaus gewünscht sind. Anders verhält es sich bei denjenigen Nutzungen, die von Natur aus und objektunspezifisch automatisch (u.a. durch Öffnungszeiten) eine besondere Belastung für das umliegende Gebiet mit sich bringen, z.B. Tankstellen sowie Schank und Speisewirtschaft. In Bezug auf diese letztgenannten ist eine Ungleichbehandlung innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplan Breidert, z.T. sogar innerhalb eines Straßenzuges, nicht zu rechtfertigen – insbesondere, da ein entsprechendes Sondergebiet mitsamt Infrastruktur vorhanden ist. Mithin ist es sinnvoll, durch Änderung des Bebauungsplanes für das Baugebiet Breidert eine konkrete Harmonisierung zwischen dem reinen und dem allgemeinen Wohngebiet in Bezug auf einzelne spezielle Nutzungen herzustellen und dafür i.S.d. § 1 V, 1 VI BauNVO die zulässigen und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Bereich des allgemeinen Wohngebiet punktuell einzuschränken. Das existente reine Wohn sowie das vorhandene Sondergebiet bleiben hiervon inhaltlich unberührt.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Bebauungsplan „Breidert“ wird inhaltlich wie folgt geändert:

1. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Nutzung für „Schank und Speisewirtschaft“ nicht zulässig.

2. Im allgemeinen Wohngebiet ist eine ausnahmsweise Nutzung „Tankstelle“ nicht zulässig.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: