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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 2 |
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Mitteilungen des Magistrats |
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Ö 3 |
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Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 3.1 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Netzwerkkapazität in Rödermärker Gewerbegebieten |
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SPD/0128/22 |
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Ö 3.2 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Kulturhallenprogramm |
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FWR/0132/22 |
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Ö 3.3 |
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Anfrage der Fraktion FWR: Kulturentwicklungsplan |
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FWR/0133/22 |
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Ö 3.4 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand potenzielles Baugebiet Rodaustraße |
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FDP/0137/22 |
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Ö 3.5 |
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Anfrage der FDP-Fraktion: Sachstand Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) |
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FDP/0138/22 |
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Ö 3.6 |
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Anfrage der SPD-Fraktion: Geflüchtete Ukraine / Parkhotel |
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SPD/0152/22 |
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Ö 4 |
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(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 5 |
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Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück Lessingstraße 4 mit der Bethanien Diakonissen-Stiftung |
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VO/0113/22 |
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Ö 6 |
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A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße";
Behandlung der Stellungnahmen/ Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
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VO/0115/22 |
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Ö 7 |
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A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße";
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
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VO/0116/22 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen. Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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09.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 5 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen. Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU, AL/Die Grünen, FDP, FWR Ablehnung: / Enthaltung: SPD
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11.05.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 5 - (offen) |
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12.05.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 6 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen. Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen. Auf das einstimmig zustimmende Ergebnis des Ausschusses Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (Enthaltung der SPD) wird verwiesen. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss schließt sich der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss an.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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24.05.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 7 - ungeändert beschlossen |
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Die Tagesordnungspunkte 6 und 7 werden gemeinsam aufgerufen. Die Abstimmungen erfolgen jeweils ohne Aussprache. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634). Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen. Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise). Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation) Beabsichtigte Planung Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Zustimmung: CDU (12), AL/Grüne (12), SPD (5), FWR (3), FDP (3) Ablehnung: / Enthaltung: /
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Ö 8 |
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Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Kreis Offenbach und Mitgliedschaft der Stadt Rödermark |
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VO/0118/22 |
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Ö 9 |
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Umbau und Erweiterung des Feuerwehrstützpunktes Ober-Roden |
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VO/0105/22 |
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Ö 10 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" |
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SPD/0073/22 |
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Ö 11 |
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Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen (geänderte Fassung) |
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FWR/0076_1/22 |
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Ö 12 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Konzept zur Aufforstung eines Bürgerwaldes - Aktion "Bürgerpflanzfläche" |
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CAL/0103/22 |
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Ö 13 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Teilnahme am Ökoprofit-Programm 2023 (Stadt Frankfurt a.M. in Kooperation mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain) |
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CAL/0122/22 |
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Ö 14 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Gesundheitsförderung als kommunalpolitische Aufgabe (geänderte Fassung) |
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CAL/0123_1/22 |
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Ö 15 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Förderung gesunder Ernährung |
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CAL/0124/22 |
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Ö 16 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Calisthenics-Parks (geänderte Fassung) |
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CAL/0125_1/22 |
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Ö 17 |
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Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: "Gesunde Stadt" - Messe für Gesundheit und Nachhaltigkeit |
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CAL/0126/22 |
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Ö 18 |
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Antrag der SPD-Fraktion: "Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene" zeichnen und umsetzen |
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SPD/0130/22 |
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Ö 19 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen |
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SPD/0131/22 |
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Ö 19.1 |
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Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion AL/Die Grünen: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen |
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CAL/0131_1/22 |
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Ö 19.2 |
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Änderungsantrag der Fraktion FWR: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen |
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FWR/0131_2/22 |
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Ö 20 |
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Antrag der Fraktion FWR: Kinder - und Jugendtheater (geänderter Beschlussvorschlag) |
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FWR/0135/22 |
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Ö 21 |
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Antrag der Fraktion FWR: Gewerbegebiet Messenhäuser Straße |
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FWR/0136/22 |
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Ö 22 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Aufhebung des Beschlusses zum Rödermarkplan |
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FDP/0139/22 |
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Ö 23 |
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Gremium für Landschaftspflege, Umwelt und Naturschutz Rödermark (als Tischvorlage) |
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VO/0154/22 |
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