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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten.
Im Zeitraum vom 13.01. bis 14.02.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen bzw. Äußerungen vorgebracht. Die eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_01 dargelegt. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage „Abwägung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen“ vom 24.03.2022 gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_Abwägung_24.03.2022
1 Druckexemplar pro Fraktion. Einsichtnahme via Allris erbeten.
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