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Vorlage - VO/0113/22  

 
 
Betreff: Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages über das Grundstück Lessingstraße 4 mit der Bethanien Diakonissen-Stiftung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2022 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat am 14.05.2019 den Beschluss gefasst, den Bau und die Trägerschaft für eine Kinderbetreuungseinrichtung mit 75 Ü3-Plätzen und 36 U3-Plätzen auf dem Gelände der ehemaligen Kindertagesstätte Lessingstraße an die Bethanien Diakonissen-Stiftung in Frankfurt am Main zu vergeben.

Es wurde hierbei festgelegt, dass das Grundstück im Rahmen eines Erbbaupachtvertrages vergeben werden soll, um das städtische Grundvermögen zu sichern.

 

Zwischenzeitlich wurde gestützt auf weitere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung sowie des Magistrates der Stadt Rödermark der Bethanien Diakonissen-Stiftung zweckgebunden ein Investitionskostenzuschuss für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung zugesagt und in Teilen ausgezahlt sowie ein Vertrag zwischen der Stadt Rödermark und der Bethanien Diakonissen-Stiftung über den Bau, Betreib und die Förderung einer Kindestagesstätte abgeschlossen.

 

Abschließend musste das zu bebauenden Grundstücke Lessingstraße 4, Gemarkung Urberach, Flur 8; Flurstücke 181 mit 2.007 qm und 182/1 mit 227 qm im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages rechtverbindlich auf die Bethanien Diakonissen Stiftung übertragen werden.

 

Die Zuständigkeit hierfür liegt – auch wenn sich das Grundstück im Anlagevermögen der Kommunalen Betriebe Rödermark befindet - gemäß § 50 Abs. 1 HGO in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Nr. 5 der Hauptsatzung bei der Stadtverordnetenversammlung.

Der auf der Basis des vorgenannten Stadtverordnetenbeschlusses abgeschlossene Erbbaurechtsvertrag soll jetzt durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der als Anlage beigefügte Erbbaurechtsvertrag hinsichtlich der Grundstücke Lessingstre 4; Gemarkung Urberach, Flur 8, Flurstücke 181 und 182/1 zwischen der Stadt Rödermark als Eigentümerin und der Bethanien Diakonissenstiftung mit Sitz in Frankfurt am Main und die Eintragung eines entsprechenden Erbbaurechtes zugunsten der Stiftung wird genehmigt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

 


Nichtöffentliche Anlage