Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen („Onlinezugangsgesetzt“ – OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende des Jahres 2022 ihre jeweiligen Verwaltungsleistungen über entsprechende Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Unter „Leistungen“ ist hierbei die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren und die dazu erforderliche elektronische Information des Nutzers und die Kommunikation über allgemein zugängliche Netze zu verstehen. Bis zum Ende des Jahres 2022 sollen die Bürger*innen im Rahmen des OZG eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen auf allen Verwaltungsebenen digital nutzen können. Anfrage:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand betreffend das OZG in Rödermark? 2. Geht der Magistrat davon aus, dass das OZG für die Stadt Rödermark bis Ende 2022 umgesetzt ist? 3. Wie viele der OZG–Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm föderal werden für die Stadt Rödermark (voraussichtlich) relevant sein? 4. Findet zwischen der Stadt Rödermark und den anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Kreis Offenbach ein regelmäßiger Austausch bzw. eine Koordination zur Umsetzung des OZG statt? 5. Sind die finanziellen und technischen Hilfen des Landes Hessen ausreichend, um das OZG in Rödermark umzusetzen? 6. Wie ist der Sachstand betreffend die E-Akte in Rödermark? 7. Mit welchen Investitionen in Bezug auf Hardware und Software, die zur vollständigen Einführung der E-Akte benötigt werden, rechnet der Magistrat? |
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