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Vorlage - FDP/0137/22  

 
 
Betreff: Sachstand potenzielles Baugebiet Rodaustraße (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
24.05.2022 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Aus einer Antragsinitiative der FDP-Fraktion, eine Bodenbevorratung für die Gebiete zwischen der Rodaustraße und der Dreieichbahn im Stadtteil Urberach zu starten, entwickelte sich der Interfraktionelle Antrag

Bodenbevorratung neues Wohngebiet Nördlich der Rodaustraße“, der am 03.09.2019 einstimmig beschlossen wurde. Ziel der Initiative war, dringend benötigten Wohnraum möglichst zeitnah zur Verfügung stellen zu können und mit dem Prozess nicht zu warten, bis diese Fläche im damals noch weit in der Ferne liegenden Flächennutzungsplan 2020 aufgenommen worden sein könnte. Zur Stadtverordnetenversammlung am 23.6.2020 reichte die SDP-Fraktion eine Anfrage über den Sachstand dieses Antrages ein, die von Bürgermeister Rotter mündlich beantwortet wurde. Berichtet wurde dabei von Schwierigkeiten bezüglich des Lärmschutzes, die eine Ausweisung als Wohngebiet erheblich erschweren würden. In der Folge kam die Idee auf, die betroffenen Areale als urbanes Gebiet auszuweisen. Über einen möglichen Start der Bodenbevorratung wurde seinerzeit noch nicht gesprochen. Die Wohnungsnot in Rödermark ist in den letzten zwei Jahren eher gestiegen. Es ist weiterhin für die nächsten Jahre von einer gleichbleibend hohen Nachfrage auszugehen, die erst nach 2030 nachlassen wird. Die anhaltende Verdichtung löst dieses Problem nicht. Daher sollte die schnellstmögliche Entwicklung weiterer Flächen für Wohnungen und die entsprechenden Infrastrukturgebäude grundlegendes Ziel der Stadtplanung sein.

 

 


Anfrage:

 

1) Wurde die HLG mit der Bodenbevorratung beauftragt? Wurde bereits ein Ankaufspreis vorgeschlagen?

2) Wurden bereits Vorgespräche mit dem Planungsverband über dieses Gebiet geführt? Wenn ja: wann und mit welchem Ergebnis?

3) Wurde eine Gebietsabgrenzung vorgeschlagen und Vorschläge für die Art der baulichen Nutzung erarbeitet?

4) Wie weit sieht sich der Magistrat mit den Vorarbeiten? Wie groß sieht der Magistrat die Realisierungschance für dieses potenzielle Baugebiet? Wann ist frühestens mit dem Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans für dieses Areal zu rechnen?