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Vorlage - VO/0118/22  

 
 
Betreff: Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Kreis Offenbach und Mitgliedschaft der Stadt Rödermark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/360-32
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
09.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
11.05.2022 
Fortsetzung der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2022 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage-1_LPV_KrOf-Satzung_Entwurf-19_01_2022  
Anlage-2_LPV_KrOf-Beitragsordnung_19_01_2022  
Anlage-3_Berechnung_Mitgliedsbeiträge_Kommunen  

Sachverhalt/Begründung:

Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 das grundsätzliche Interesse der Stadt Rödermark zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Kreis Offenbach bekundet.

 

Der Kreis Offenbach hat nun die Modalitäten ausgearbeitet und bittet um den konkreten Beschluss zum Beitritt der Kreiskommunen. Die Gründungsversammlung soll noch in der ersten Jahreshälfte stattfinden.

 

Landschaftspflegeverbände sind freiwillige, aus Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften, der Landwirtschaft und des Naturschutzes paritätisch besetzte Bündnisse in der Organisationsform eines gemeinnützigen Vereins. Gleichberechtigt und konsensorientiert gestalten die Verbandsmitglieder die ökologische und nachhaltige Entwicklung der Landschaft auf Kreisgebietsebene.

Landschaftspflegeverbände sind gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz bevorzugte Umsetzungsorgane für landschaftspflegerische Mnahmen.

Der Kreis Offenbach hat sich mit Beschluss des Kreisausschusses vom 22.02.2021 die Gründung eines Landschaftspflegeverbands zum Ziel gesetzt. Im Jahr 2021 erfolgten mehrere digitale Informationsveranstaltungen für interessierte Vertreterinnen und Vertreter der drei Paritäten, an denen unter anderem Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Rödermark teilnahmen.

Die folgende Auflistung zeigt das Aufgabenspektrum eines Landschaftspflegeverbands Kreis Offenbach e.V.:

         Erhalt, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung und in ihrem Artenreichtum,

         Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen,

         Mitwirkung bei Flurbereinigungsverfahren und anderen Planungsvorhaben,

         Erhalt und Pflege gesetzlich geschützter Biotope und ökologisch wertvoller Flächen, Entwicklung von Biotopverbundsystemen,

         Organisation von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten sowie von Artenschutzmaßnahmen,

         Förderung naturraumbezogener Landnutzungskonzepte,

         Information und Beratung der Mitglieder in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,

         Mitwirkung bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinien zum Natur- und Artenschutz, insbesondere Natura 2000 und EU-Wasserrahmenrichtlinie,

         Planung und Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen der von Kommunen, dem Kreis Offenbach, dem Land Hessen, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union bereitgestellten Mittel.

Satzung

Der vorliegende Satzungsentwurf (s. Anlage 1) wurde vom Kreis Offenbach unter Auswertung vorhandener (Muster-)Satzungen erarbeitet und vom Rechtsamt des Kreises Offenbach geprüft. Der Entwurf wurde mit den Kreiskommunen sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft und Naturschutzvereinigungen im Vorfeld abgestimmt. Die finale Abstimmung soll in der Gründungsversammlung erfolgen.

Finanzierung

Die Mitgliedsbeiträge der Kommunen werden über die Einwohnerzahlen der jeweiligen Mitgliedskommune ermittelt. Der Jahresmitgliedsbeitrag soll auf 0,25 pro Einwohner je Kommune festgelegt werden. Das System erlaubt es, dass Kommunen sukzessive beitreten können. Die sich ergebenden Beiträge sind in der Beitragsordnung (s. Anlage 2) aufgeführt. Der Jahresmitgliedsbeitrag des Kreises Offenbach soll über eine Pauschale erfolgen.

Neben den Mitgliedsbeiträgen der Kommunen und des Kreises wird der Landschaftspflegeverband aus den Beiträgen weiterer Vereinsmitglieder sowie über Spenden und Fördermittel finanziert (vgl. Anlage 2).

Das Land Hessen fördert den Landschaftspflegeverband über die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden“ (LPV-Richtlinie) mit bis zu 150.000 €hrlich. Zusätzlich stehen bei einem Beitritt von mindestens drei Kommunen aus dem Landesfinanztopf zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) über einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 € (20.000 € pro Jahr) in Aussicht. Bei Vorlage der kommunalen Beschlüsse kann ein entsprechender Antrag zur Förderung aus IKZ-Mitteln gestellt werden.

Aus den genannten Gründen wird der Beitritt zum Landschaftspflegeverband Kreis Offenbach empfohlen.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Der Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Kreis Offenbach wird auf Grundlage der beigefügten Entwürfe von Satzung und Beitragsordnung zugestimmt. Die Eintragung des Verbands als gemeinnütziger Verein mit dem Namen „Landschaftspflegeverband Kreis Offenbach e.V.“ soll vom Vorstand entsprechend den geltenden vereinsrechtlichen Vorschriften in die Wege geleitet werden.

 

  1. Im Rahmen der Gründungsversammlung tritt die Stadt Rödermark dem Landschaftspflegeverband Kreis Offenbach als Mitglied bei.

 

  1. Dem Entwurf der Satzung gemäß Anlage 1 sowie dem Entwurf der Beitragsordnung gemäß Anlage 2 wird zugestimmt. Der jährliche Beitrag der Stadt Rödermark beträgt 7.099 €. Geringfügige Änderungen, die nicht wesentliche Kernpunkte betreffen, sind im Zuge des Abstimmungsprozesses mit dem Amtsgericht sowie während der Gründungsversammlung zulässig.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

 

Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im Haushaltsplan 2022 die erforder- lichen Mittel in Höhe von 7.099 € im Bereich Naturschutz bei Produkt 06.4.03.01 (Sachkonto 616502, Kostenstelle 361000) bereit.

r das Jahr 2023 müssen entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 2023 eingestellt werden. / 27.04.2022 Kl

 

 

 


Anlagen

Anlage 1: Satzung, Entwurf mit Stand vom 19.01.2022

Anlage 2: Beitragsordnung, Entwurf mit Stand vom 19.01.2022

Anlage 3: Berechnung Mitgliedsbeiträge Kommunen, Entwurf mit Stand vom 19.01.2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage-1_LPV_KrOf-Satzung_Entwurf-19_01_2022 (227 KB)      
Anlage 2 2 Anlage-2_LPV_KrOf-Beitragsordnung_19_01_2022 (131 KB)      
Anlage 3 3 Anlage-3_Berechnung_Mitgliedsbeiträge_Kommunen (14 KB)