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Sachverhalt/Begründung: Der Magistrat hat in seiner Sitzung vom 07.06.2021 das grundsätzliche Interesse der Stadt Rödermark zur Gründung eines Landschaftspflegeverbandes im Kreis Offenbach bekundet.
Der Kreis Offenbach hat nun die Modalitäten ausgearbeitet und bittet um den konkreten Beschluss zum Beitritt der Kreiskommunen. Die Gründungsversammlung soll noch in der ersten Jahreshälfte stattfinden.
Landschaftspflegeverbände sind freiwillige, aus Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften, der Landwirtschaft und des Naturschutzes paritätisch besetzte Bündnisse in der Organisationsform eines gemeinnützigen Vereins. Gleichberechtigt und konsensorientiert gestalten die Verbandsmitglieder die ökologische und nachhaltige Entwicklung der Landschaft auf Kreisgebietsebene. Landschaftspflegeverbände sind gemäß § 3 Abs. 4 Bundesnaturschutzgesetz bevorzugte Umsetzungsorgane für landschaftspflegerische Maßnahmen. Der Kreis Offenbach hat sich mit Beschluss des Kreisausschusses vom 22.02.2021 die Gründung eines Landschaftspflegeverbands zum Ziel gesetzt. Im Jahr 2021 erfolgten mehrere digitale Informationsveranstaltungen für interessierte Vertreterinnen und Vertreter der drei Paritäten, an denen unter anderem Vertreterinnen bzw. Vertreter der Stadt Rödermark teilnahmen. Die folgende Auflistung zeigt das Aufgabenspektrum eines Landschaftspflegeverbands Kreis Offenbach e.V.: • Erhalt, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung und in ihrem Artenreichtum, • Mitwirkung bei der Planung und Umsetzung von Ausgleichs‐ und Ersatzmaßnahmen, • Mitwirkung bei Flurbereinigungsverfahren und anderen Planungsvorhaben, • Erhalt und Pflege gesetzlich geschützter Biotope und ökologisch wertvoller Flächen, Entwicklung von Biotopverbundsystemen, • Organisation von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten sowie von Artenschutzmaßnahmen, • Förderung naturraumbezogener Landnutzungskonzepte, • Information und Beratung der Mitglieder in Fragen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, • Mitwirkung bei der Umsetzung der Europäischen Richtlinien zum Natur- und Artenschutz, insbesondere Natura 2000 und EU-Wasserrahmenrichtlinie, • Planung und Abwicklung von Maßnahmen im Rahmen der von Kommunen, dem Kreis Offenbach, dem Land Hessen, der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union bereitgestellten Mittel. Der vorliegende Satzungsentwurf (s. Anlage 1) wurde vom Kreis Offenbach unter Auswertung vorhandener (Muster-)Satzungen erarbeitet und vom Rechtsamt des Kreises Offenbach geprüft. Der Entwurf wurde mit den Kreiskommunen sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern aus Landwirtschaft und Naturschutzvereinigungen im Vorfeld abgestimmt. Die finale Abstimmung soll in der Gründungsversammlung erfolgen. Finanzierung Die Mitgliedsbeiträge der Kommunen werden über die Einwohnerzahlen der jeweiligen Mitgliedskommune ermittelt. Der Jahresmitgliedsbeitrag soll auf 0,25 € pro Einwohner je Kommune festgelegt werden. Das System erlaubt es, dass Kommunen sukzessive beitreten können. Die sich ergebenden Beiträge sind in der Beitragsordnung (s. Anlage 2) aufgeführt. Der Jahresmitgliedsbeitrag des Kreises Offenbach soll über eine Pauschale erfolgen. Neben den Mitgliedsbeiträgen der Kommunen und des Kreises wird der Landschaftspflegeverband aus den Beiträgen weiterer Vereinsmitglieder sowie über Spenden und Fördermittel finanziert (vgl. Anlage 2). Das Land Hessen fördert den Landschaftspflegeverband über die „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden“ (LPV-Richtlinie) mit bis zu 150.000 € jährlich. Zusätzlich stehen bei einem Beitritt von mindestens drei Kommunen aus dem Landesfinanztopf zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) über einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel in Höhe von insgesamt 100.000 € (20.000 € pro Jahr) in Aussicht. Bei Vorlage der kommunalen Beschlüsse kann ein entsprechender Antrag zur Förderung aus IKZ-Mitteln gestellt werden. Aus den genannten Gründen wird der Beitritt zum Landschaftspflegeverband Kreis Offenbach empfohlen.
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja
Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung stehen im Haushaltsplan 2022 die erforder- lichen Mittel in Höhe von 7.099 € im Bereich Naturschutz bei Produkt 06.4.03.01 (Sachkonto 616502, Kostenstelle 361000) bereit. Für das Jahr 2023 müssen entsprechende Mittel in den Haushaltsplan 2023 eingestellt werden. / 27.04.2022 Kl
Anlagen Anlage 1: Satzung, Entwurf mit Stand vom 19.01.2022 Anlage 2: Beitragsordnung, Entwurf mit Stand vom 19.01.2022 Anlage 3: Berechnung Mitgliedsbeiträge Kommunen, Entwurf mit Stand vom 19.01.2022
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