Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Gleichberechtigung beginnt vor Ort. Im Jahr 2006 hat der CEMR eine „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene“ verabschiedet. Mittlerweile haben sich mehr als 1800 Kommunen in 36 Ländern mit ihrer Unterzeichnung den Zielen der Charta verpflichtet.
Die Gleichstellung von Männern und Frauen in unserer Gesellschaft ist noch lange nicht erreicht. In vielen Bereichen ist noch erheblicher Nachholbedarf, so vor allem in den Bereichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf (fast 80% der unbezahlten Erziehungs- und Pflegearbeit wird von Frauen geleistet), im Bereich gleicher Lohn für gleiche Arbeit und bei der gleichberechtigten Teilhabe an Entscheidungsprozessen in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Die Gleichstellung ist sogar wieder von Rückschritten bedroht. Es ist besonders wichtig, in Zeiten von Corona Rückschlagstendenzen entgegenzuwirken.
Auch die Landkreise und Kommunen müssen einen Beitrag zur Erreichung der Gleichstellung von Männern und Frauen leisten.
Im Kreis Offenbach hat nur die Stadt Mühlheim die Charta gezeichnet. In Hessen sind es die Städte Offenbach, Frankfurt, Gießen, Groß-Gerau, Marburg und Darmstadt. Der Kreis Marburg-Biedenkopf ist auch Unterzeichner der Charta. Es ist Zeit, dass auch die Stadt Rödermark die Charta unterzeichnet und sich gemäß ihren Leitlinien engagiert. Weitere Infos können im Internet unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.rgre.de/interessenvertretung/cemr/gleichstellung
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, die „Europäische Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene“ zu unterzeichnen. Es ist zudem ein entsprechender Aktionsplan gemäß den Bestimmungen der Charta sowie Indikatoren zur Messung von deren Umsetzung zu erarbeiten. Über die Umsetzung eines solchen Aktionsplans sowie der korrespondierenden Erhebung ist einmal pro Kalenderjahr im zuständigen Fachausschuss zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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