Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Kraftfahrzeuge dürfen lt. StVo in der Regel nur am rechten Fahrbahnrand halten oder parken. Gehwege und Radwege sind Fußgänger:innen und Radfahrer:innen vorbehalten. Die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Bereich ruhender Verkehr ist Aufgabe des Ordnungsamtes.
Die Antworten des Magistrats auf die Anfragen der SPD – Fraktion vom Oktober 2020 und November 2021 lassen leider nur den Schluss zu, dass der Magistrat nicht in der Lage oder nicht willens ist, die dringend gebotene Einhaltung des Parkverbotes auf Gehwegen oder Radwegen durchzusetzen. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zur Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu erstellen. Das Konzept soll enthalten:
(1) Quartiersweise Erfassung der Parksituation zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen, ebenso die Erfassung der Gehwegbreiten und/ oder Gehweg- und Radwegbreiten. (2) Priorisierung der Kontrollmaßnahmen auf zunächst besonders betroffene Straßen. (3) Hinweise an Falschparker, dass zukünftig das Falschparken geahndet werden wird. (4) Erarbeitung eines Planes zur regelmäßigen Kontrolle der Falschparker auf Geh- und Radwegen. (5) Das Konzept ist dem zuständigen Ausschuss/ der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens Ende des dritten Quartals vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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