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Vorlage - SPD/0131/22  

 
 
Betreff: Gesamtkonzept Kein Parken auf Geh- und Radwegen
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag SPD-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
09.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2022 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
19.07.2022 
10. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
11.05.2022 
Fortsetzung der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
05.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.07.2022 
12. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Kraftfahrzeuge dürfen lt. StVo in der Regel nur am rechten Fahrbahnrand halten oder parken. Gehwege und Radwege sind Fußnger:innen und Radfahrer:innen vorbehalten. Die Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung im Bereich ruhender Verkehr ist Aufgabe des Ordnungsamtes.

 

Die Antworten des Magistrats auf die Anfragen der SPD Fraktion vom Oktober 2020 und November 2021 lassen leider nur den Schluss zu, dass der Magistrat nicht in der Lage oder nicht willens ist, die dringend gebotene Einhaltung des Parkverbotes auf Gehwegen oder Radwegen durchzusetzen. 


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt ein Konzept zur Konzept zur regelmäßigen und systematischen Kontrolle des ruhenden Verkehrs zu erstellen.

Das Konzept soll enthalten:

 

(1) Quartiersweise Erfassung der Parksituation zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen, ebenso die Erfassung der Gehwegbreiten und/ oder Gehweg- und Radwegbreiten.

(2) Priorisierung der Kontrollmaßnahmen auf zunächst besonders betroffene Straßen.

(3)  Hinweise an Falschparker, dass zukünftig das Falschparken geahndet werden wird.

(4) Erarbeitung eines Planes  zur regelmäßigen Kontrolle der Falschparker auf

Geh- und Radwegen.

(5) Das Konzept ist dem zuständigen Ausschuss/ der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens Ende des dritten Quartals vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: