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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.
Im Zeitraum vom 13.01. bis 14.02.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äußern.
Nachdem über die Stellungnahmen der Behörden beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).
Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen.
Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise).
Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.
Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation)
Beabsichtigte Planung
Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_A31.1_Bebauungsplan_Entwurf_03.2022 Anlage_02_A31.1_Bebauungsplan_Begründung_Entwurf_03.2022 Anlage_03_A31.1_Bestandskarte_aktualisiert_01.2022 Anlage_04_A31.1_Artenschutzbeitrag_09.2019 Anlage_05_A31.1_Geotechnischer_Bericht_18.09.2018 Anlage_06_A31.1_Entwässerungskonzept_HLS_PlanWerk_GmbH Anlage_07_A31.1_Verkehrliche_Betrachtung_02.2022 Anlage_08_A31.1_Abfallkonzept_Aktualisierung_28.10.2021 Anlage_02_A31.1_Schalltechnische_Untersuchung_14.03.2022
1 Druckexemplar pro Fraktion. Einsichtnahme via Allris erbeten.
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