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Vorlage - VO/0116/22  

 
 
Betreff: A31.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan/ Vorhaben- und Erschließungsplan "Urbanes Gebiet Kapellenstraße";
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (öffentliche Auslegung) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
09.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
11.05.2022 
Fortsetzung der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2022 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_A31.1_Bebauungsplan_Entwurf_03.2022  
Anlage_02_A31.1_Bebauungsplan_Begründung_Entwurf_03.2022  
Anlage_03_A31.1_Bestandskarte_aktualisiert_01.2022  
Anlage_04_A31.1_Artenschutzbeitrag_09.2019  
Anlage_05_A31.1_Geotechnischer_Bericht_18.09.2018  
Anlage_06_A31.1_Entwässerungskonzept_HLS_PlanWerk_GmbH  
Anlage_07_A31.1_Verkehrliche_Betrachtung_02_2022  
Anlage_08_A31.1_Abfallkonzept_Aktualisierung_28.10.2021  
Anlage_09_A31.1_Schalltechnische_Untersuchung_14.03.2022  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 auf Antrag des Vorhabenträgers beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans/ Vorhaben- und Erschließungsplans „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ gemäß § 12 Baugesetzbuch einzuleiten. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

 

Im Zeitraum vom 13.01. bis 14.02.2020 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Unterrichtung/ Erörterung) gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 13 a Abs. 1 Baugesetzbuch durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch gebeten, sich zur Planung zu äern.

 

Nachdem über die Stellungnahmen der Behörden beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die öffentliche Auslegung gefasst werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bauleitplanentwurfes/ Vorhaben- und Erschließungsplan A 31.1 „Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ im Stadtteil Ober-Roden nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634).

 

Grundlage dieses Beschlusses sind der Entwurf vom März 2022 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden sowie der Naturschutzvereinigungen.

 

Die Flächen des Geltungsbereichs liegen im Norden von Ober-Roden unmittelbar an der Kappellenstraße und westlich des Friedhofes. Das Plangebiet umfasst die in der Gemarkung Ober-Roden Flur 7 gelegenen Flurstücke Nr. 4/2 (teilweise).4/4, 5/2, 6/1, 7, 8, 158/1 (teilweise), 165/1 (teilweise), 166 (teilweise), 193 (teilweise) sowie 284 (teilweise). 

 

Die genaue Abgrenzung des Plangebiets kann der nachfolgenden Karte entnommen

werden.

 

Kataster mit Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplane; Datengrundlage der amtlichen Katasterdaten der Geodaten/ des Geodatenservers der HLBG (Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation)

 

Beabsichtigte Planung

 

Ziel der Planung ist die Realisierung eines gemischten Quartiers mit vorwiegend Wohnbebauung und Gewerbe. Bei Realisierung der Wohnbebauung soll auch ein Anteil von sozialem Wohnungsbau bzw. sozial- und gemeinwohlorientierte Wohnungen und Einrichtungen ausreichend berücksichtigt werden.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan A 31.1.“Urbanes Gebiet Kapellenstraße“ ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereichs den Bebauungsplan A 11.2 „Am Friedhof“ in allen seinen Festsetzungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen

 

Anlage_01_A31.1_Bebauungsplan_Entwurf_03.2022

Anlage_02_A31.1_Bebauungsplan_Begründung_Entwurf_03.2022

Anlage_03_A31.1_Bestandskarte_aktualisiert_01.2022

Anlage_04_A31.1_Artenschutzbeitrag_09.2019

Anlage_05_A31.1_Geotechnischer_Bericht_18.09.2018

Anlage_06_A31.1_Entwässerungskonzept_HLS_PlanWerk_GmbH

Anlage_07_A31.1_Verkehrliche_Betrachtung_02.2022

Anlage_08_A31.1_Abfallkonzept_Aktualisierung_28.10.2021

Anlage_02_A31.1_Schalltechnische_Untersuchung_14.03.2022

 

 

1 Druckexemplar pro Fraktion.

Einsichtnahme via Allris erbeten.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_A31.1_Bebauungsplan_Entwurf_03.2022 (5252 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_A31.1_Bebauungsplan_Begründung_Entwurf_03.2022 (1630 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_03_A31.1_Bestandskarte_aktualisiert_01.2022 (282 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_04_A31.1_Artenschutzbeitrag_09.2019 (1029 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_05_A31.1_Geotechnischer_Bericht_18.09.2018 (10768 KB)      
Anlage 6 6 Anlage_06_A31.1_Entwässerungskonzept_HLS_PlanWerk_GmbH (3277 KB)      
Anlage 7 7 Anlage_07_A31.1_Verkehrliche_Betrachtung_02_2022 (5684 KB)      
Anlage 8 8 Anlage_08_A31.1_Abfallkonzept_Aktualisierung_28.10.2021 (469 KB)      
Anlage 9 9 Anlage_09_A31.1_Schalltechnische_Untersuchung_14.03.2022 (2198 KB)