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Vorlage - FWR/0136/22  

 
 
Betreff: Gewerbegebiet Messenhäuser Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
09.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)     
11.05.2022 
Fortsetzung der 11. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie abgelehnt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
12.05.2022 
11. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
24.05.2022 
9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

 

Der Bedarf an Gewerbeflächen in Rödermark wird von den Gewerbebetrieben in der letzten Umfrage des IHK Offenbach deutlich dargestellt.

In der IHK Standortumfrage wurde die folgende Frage von den Teilnehmern aus Rödermark beantwortet:

Planen Sie in den nächsten Jahren eine Erweiterung / Veränderung Ihres Unternehmens, für die Sie zusätzliche Flächen am Standort benötigen?“

 52% haben einen möglichen Bedarf an weiteren Flächen gemeldet
(ja: 30%, weiß nicht: 22%, nein: 48%

Die Erfahrung aus den laufenden Baugebietsplanungen zeigen, dass es viele Jahre dauert vom Beginn der Planung bis zum ersten Spatenstich.

dermark muss vorsorgen für die Zukunft, es darf nicht mehr passieren, dass unsere Gewerbesteuerzahler abwandern.

U.a. wurde am 14.05.2019 von der Stadtverordenetenversammlung beschlossen, die Fläche Messenhausen/ Flur 1 mit ca. 2,0 har Gewerbeansiedlung dem Regionalverband für den neu zu erstellenden Flächennutzungsplan 2020 zu melden.

Jetzt ist es an der Zeit den nächsten Schritt einzuleiten.

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, den Bereich östlich der Messenhäuser Straße für Gewerbeansiedlung zu entwickeln (Messenhausen/ Flur 1 mit ca. 2,0 ha).

2. Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen.

3. Es sind Vorschläge für eine Gebietsabgrenzung und für eine Bestimmung der Art der baulichen Nutzung darzustellen.

4. Der naturschutzrechtliche Ausgleich soll zum einen im Gebiet selbst und zum anderen nach Möglichkeit angrenzend erfolgen.

5. Die Verkehrssituation ist zu prüfen, insbesondere die Umfahrung der Kapelle in Messenhausen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: