TOP |
|
Betreff |
Vorlage |
|
Ö 1 |
|
|
Mitteilungen der Stadtverordnetenvorsteherin |
|
|
|
|
Ö 2 |
|
|
Mitteilungen des Magistrats |
|
|
|
|
Ö 3 |
|
|
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung |
|
|
|
|
Ö 4 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark |
|
|
SPD/0233/13 |
|
|
|
VORLAGE |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher: - Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.
- Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.
- Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.
- Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.
- Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
|
|
|
|
|
24.09.2013 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
|
|
Ö 5 - zurückgestellt |
|
|
Herr Lauer begründet den Antrag. Herr Rotter führt hierzu aus, dass die Zuständigkeit eindeutig beim Kreis Offenbach liegt. Derzeit wird vom Kreis Offenbach eine neue Satzung erarbeitet, die auch neue Vergütungssätze für Tagespflegepersonen beinhalten wird. Der Erste Stadtrat schlägt deshalb vor, zunächst die sich in Änderung befindliche Satzung abzuwarten. Gleichzeitig weist sowohl er als auch Herr Bürgermeister Kern darauf hin, dass die Stadt Rödermark bereits jetzt Leistungen in nicht unerheblichen Umfang über die in diesem Rahmen bestimmten gesetzlichen Vorgaben hinaus gewährt. Nach einer ausführlichen Erörterung in dieser Angelegenheit wird folgendes weitere Vorgehen einvernehmlich vom Ausschuss festgelegt: der Antrag bleibt im Geschäftsgang, wird jedoch zurückgestellt bis die geänderte Satzung des Kreises Offenbach vorliegt.
|
|
|
|
|
26.09.2013 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 8 - zurückgestellt |
|
|
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und bleibt im Geschäftsgang. Zunächst soll die Entscheidung des Kreises Offenbach abgewartet werden.
|
|
|
|
|
08.10.2013 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 9 - zurückgestellt |
|
|
Der Tagesordnungspunkt bleibt im Geschäftsgang. Er soll in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 3.12.2013 behandelt werden.
|
|
|
|
|
04.02.2014 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
|
|
Ö 5 - abgelehnt |
|
|
Herr Junge erläutert für den Antragsteller diesen Antrag. Nach ausführlicher Diskussion wurde über den Antrag wie nachstehend beschlossen: Abstimmungsergebnis: Zustimmung: SPD Ablehnung: AL/Die Grünen, CDU Enthaltung: Freie Wähler, FDP
|
|
|
|
|
06.02.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 3 - zurückgestellt |
|
|
zu 3 | Antrag der SPD-Fraktion: Förderung und Anreize von und für Tagespflegepersonen in der Stadt Rödermark Vorlage: SPD/0233/13 | | | | Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher: - Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.
- Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.
- Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.
- Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.
- Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.
Der Antrag bleibt im Geschäftsgang. Aufgrund neuer Erkenntnisse wird es weitere Gespräche geben. |
|
|
|
|
|
18.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 4 - zurückgestellt |
|
|
Der Antrag wird geschoben und bleibt im Geschäftsgang.
|
|
|
|
|
18.03.2014 - Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur |
|
|
Ö 5 - zurückgestellt |
|
|
Der Erste Stadtrat, Herr Rotter, berichtet darüber, dass vor dieser Sitzung ein Treffen mit den Tagespflegepersonen stattgefunden hat. Es war ein gutes und sehr konstruktives Gespräch. Die Inhalte dieses Gespräches werden nunmehr neu zu bewerten sein. Am 3. Juni 2014, vor der Sitzung dieses Ausschusses, findet das nächste Gespräch statt. Alsdann soll über den Antrag der SPD-Fraktion Beschluss gefasst werden. Bis dahin bleibt der Antrag im Geschäftsgang.
|
|
|
|
|
20.03.2014 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
|
|
Ö 3 - zurückgestellt |
|
|
Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt daher: - Tagespflegeeltern, die vermittelt werden, erhalten zur zusätzlichen Verbesserung der Betreuungssituation einen Zuschuss der Stadt Rödermark von pauschal 600 €/pro Kind und Jahr.
- Um den Zuschuss nach Ziffer 1 zu erhalten, muss es sich um Kinder aus Rödermark handeln und diese mindestens 6 Monate von der Tagespflegeperson betreut worden sein.
- Berücksichtigt werden sollen Betreuungszeiten ab dem 1.1.2014. Der jeweilige Zuschuss wird als Leistung der Stadt Rödermark am Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgezahlt.
- Diese Regelung gilt zunächst befristet vom 1.1.2014 - 31.12.2015. Die Stadt Rödermark stellt hierzu für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 jeweils eine Summe von 25.000 € als Haushaltsmittel in die jeweiligen Haushaltspläne ein.
- Bis zur Aufstellung des Haushaltsplans 2016 wird überprüft, ob durch diesen Geldanreiz zusätzliche Plätze in der Tagespflege und Betreuung geschaffen werden konnten. Danach entscheidet die Stadtverordnetenversammlung erneut über die weitere finanzielle Gewährung von Anreizen.
Über den Antrag wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht beraten. Er verbleibt im Geschäftsgang.
|
|
|
|
|
01.04.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
|
|
Ö 4 - zurückgestellt |
|
|
Der Antrag bleibt im Geschäftsgang und wird geschoben.
|
Ö 5 |
|
|
Neuwahl der Vertreterin bzw. des Vertreters und Stellvertreterin bzw. Stellvertreters zur Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen |
|
|
VO/0002/14 |
|
Ö 6 |
|
|
Gesamtabschluss 2012 |
|
|
VO/0269/13 |
|
Ö 7 |
|
|
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark" |
|
|
VO/0290/13 |
|
Ö 8 |
|
|
Neukalkulation der Bestattungsgebühren |
|
|
VO/0008/14 |
|
Ö 9 |
|
|
Neufassung der Feuerwehrgebührensatzung |
|
|
VO/0010/14 |
|
Ö 10 |
|
|
Änderungen der "Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark", der "Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kinderhorte der Stadt Rödermark" sowie der "Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark" |
|
|
VO/0018/14 |
|
Ö 10.1 |
|
|
Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: "Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen" |
|
|
CAL/0056/14 |
|
Ö 10.2 |
|
|
Änderungsantrag der SPD-Fraktion: "Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Rödermark über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen" (Änderungsantrag zu TOP 10 - VO/0018/14) |
|
|
SPD/0063/14 |
|
Ö 11 |
|
|
Interkommunale Zusammenarbeit Freiwilliger Polizeidienst (FPolD) |
|
|
VO/0028/14 |
|
Ö 12 |
|
|
Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2014 bis 2016, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung |
|
|
VO/0286/13 |
|
Ö 13 |
|
|
Haushalt 2014 |
|
|
VO/0007/14 |
|
Ö 13.1 |
|
|
Haushaltsantrag der Fraktion der Freien Wähler Rödermark: Gebühren Kinderbetreuung |
|
|
FWR/0061/14 |
|
Ö 14 |
|
|
Haushaltskonsolidierungskonzept 2014 |
|
|
VO/0011/14 |
|
Ö 15 |
|
|
Neufassung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit" |
|
|
VO/0019/14 |
|
Ö 16 |
|
|
Rückerwerb des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 266, Carl-Benz-Straße 11 |
|
|
VO/0282/13 |
|
Ö 17 |
|
|
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 335, Karl-May-Weg 24 mit 548 m² |
|
|
VO/0297/13 |
|
Ö 18 |
|
|
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 126/8, Gartenstraße, 304 qm |
|
|
VO/0015/14 |
|
Ö 19 |
|
|
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 328, Astrid-Lindgren-Weg 3, 486 m² |
|
|
VO/0003/14 |
|
Ö 20 |
|
|
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 341, Erich-Kästner-Straße 25, 592 m² |
|
|
VO/0024/14 |
|
Ö 21 |
|
|
Verkauf des Grundstücks Gemarkung Urberach Flur 7 Nr. 324, Astrid-Lindgren-Weg 8 mit 822 m² |
|
|
VO/0025/14 |
|
Ö 22 |
|
|
Beschlussfassung über die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes "B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße" eingegangenen Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und Bürgern |
|
|
VO/0263/13 |
|
Ö 23 |
|
|
Bebauungsplan B 33 " Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße", Satzungsbeschluss |
|
|
VO/0264/13 |
|
Ö 24 |
|
|
Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplanes "An der Eisenbahn" |
|
|
VO/0013/14 |
|
Ö 25 |
|
|
Bebauungsplan A 20.7 "Erikastraße, 1. Änderung", Behandlung der Stellungnahmen gemäß § 4 (2) sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB vom 29. November 2013 bis 10. Januar 2014 |
|
|
VO/0030/14 |
|
Ö 26 |
|
|
Beschlussfassung des Bebauungsplanes A 20.7 "Erikastraße, 1. Änderung" als Satzung |
|
|
VO/0032/14 |
|
Ö 27 |
|
|
Antrag der SPD-Fraktion: Schillerwald |
|
|
SPD/0035/14 |
|
Ö 28 |
|
|
Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen: Bauleitplanung Kapellenstraße |
|
|
CAL/0039/14 |
|
Ö 29 |
|
|
Antrag der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen und der CDU-Fraktion: Teilnahme der Stadt Rödermark an der Aktion "Stadtradeln" |
|
|
CAL/0038/14 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|