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Vorlage - VO/0286/13  

 
 
Betreff: Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2014 bis 2016, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR/801-05
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.02.2014 
34. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.02.2014 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
702-05EWS1.Änderung PDF-Dokument

Sachverhalt/Begründung:

Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich mit der Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2014 bis 2017, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwasser- und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung.

 

Seit 1996 basiert die Abwassergebührentrennung nach Schmutz- und Niederschlags-
wassereinleitung auf den Verteilungsschlüsseln des Gutachtens Hartwig GmbH, Wiesbaden aus dem Jahr 1995. Aufgrund der Neubaugebiete „Am Karnweg“ und „An den Rennwiesen“ und der dabei errichteten getrennten Netzt für Schmutz- und Regenwasserkanalisation wurde im Jahr 2013 die Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen mit der Erstellung eines neuen Gutachtens zur Berechnung der Verteilschlüssel beauftragt.

 

Die Abwassergebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben in der Fas-
sung vom 24. März 2013 sieht ab dem 1. Januar 2013 vor, dass die Erträge aus der Auflösung von Anliegerbeiträgen ab 2014 kosten- und somit gebührenmindernd anzusetzen sind. Außerdem sind Kostenüberdeckungen aus abgeschlossenen Gebüh-
renzeiträumen in den folgenden fünf Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können berücksichtigt werden.

 

Aus den letzten abgeschlossene Kalkulationszeiträumen der Jahre 2007 bis 2009 sowie das Jahr 2010 ergeben sich folgende Unterdeckungen (-) und Überdeckungen (+) getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung:

 

 

Schmutzwasser

EUR

Niederschlagswasser

EUR

2007 – 2009

-1.182.731,40

313.029,24

2010

-406.913,12

95.910,79

 

 

 

 

Die Unterdeckung im Bereich Schmutzwassereinleitung resultiert unter anderem aus einer nicht kostendeckend erhobenen Schmutzwassergebühr. Die Betriebskommission hatte aufgrund eines handelsrechtlich zu erwartenden Gewinns bei konstanten Gebühren gemäß Vorlage VO/230/11 am 17. August 2011 beschlossen, die Abwasser-
gebühren nicht anzuheben.

 

Die Neukalkulation für die Jahre 2014-2016 ergab folgende kostendeckende Be-
nutzungsgebühren:

 

2014-2016

Schmutzwassergebühr

EUR/m³

Niederschlagswassergebühr

EUR/m²

Durchschnittsgebühr ohne Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre

 

 

 

2,30

 

 

 

0,46

Durchschnittsgebühr mit Ausgleich von Über- und Unterdeckungen der Vorjahre

 

 

 

2,51

 

 

 

0,41

 

Da gemäß § 10 KAG zum Ende des Kalkulationszeitraumes festgestellte Überdeckun-
gen zwingend innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind, ist für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 eine kostendeckende Niederschlagswasser-
gebühr mit Vorjahresausgleich von EUR 0,41 je m² (Durchschnittsgebühr) zu erheben.

 

Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre Berücksichtigung finden, ein Zwang besteht aber nicht. Es ist daher möglich, für den Kalkulationszeit-
raum eine kostendeckende Gebühr zwischen EUR 2,30 und EUR 2,51 je m³ Schmutz-
wassereinleitung zu erheben.

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, die Schmutzwassergebühr unverändert bei EUR 2,42 je m³ zu belassen und die Niederschlagswassergebühr gemäß § 10 KAG von EUR 0,43 auf EUR 0,41 je m² zu senken. Die Entwässerungssatzung ist entsprechend anzupassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2014 bis 2016 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwassergebühr für die Jahre 2014 bis 2017 bei EUR 2,42 je m³ für die Schmutzwassereinleitung zu belassen und die Niederschlagswassergebühr von EUR 0,43 auf EUR 0,41 je m² zu senken.

 

Die Entwässerungssatzung vom 26.06.2007 wird gemäß dem beigelegten Entwurf geändert.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2014 berücksichtigt.

 

 


Anlagen

Änderungsentwurf der Entwässerungssatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 702-05EWS1.Änderung (27 KB) PDF-Dokument (53 KB)