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Sachverhalt/Begründung: Die Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich mit der Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2014 bis 2017, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwasser- und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung.
Seit 1996 basiert die Abwassergebührentrennung nach Schmutz- und Niederschlags-
Die Abwassergebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben in der Fas-
Aus den letzten abgeschlossene Kalkulationszeiträumen der Jahre 2007 bis 2009 sowie das Jahr 2010 ergeben sich folgende Unterdeckungen (-) und Überdeckungen (+) getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung:
Die Unterdeckung im Bereich Schmutzwassereinleitung resultiert unter anderem aus einer nicht kostendeckend erhobenen Schmutzwassergebühr. Die Betriebskommission hatte aufgrund eines handelsrechtlich zu erwartenden Gewinns bei konstanten Gebühren gemäß Vorlage VO/230/11 am 17. August 2011 beschlossen, die Abwasser-
Die Neukalkulation für die Jahre 2014-2016 ergab folgende kostendeckende Be-
Da gemäß § 10 KAG zum Ende des Kalkulationszeitraumes festgestellte Überdeckun-
Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre Berücksichtigung finden, ein Zwang besteht aber nicht. Es ist daher möglich, für den Kalkulationszeit-
Die Betriebsleitung schlägt vor, die Schmutzwassergebühr unverändert bei EUR 2,42 je m³ zu belassen und die Niederschlagswassergebühr gemäß § 10 KAG von EUR 0,43 auf EUR 0,41 je m² zu senken. Die Entwässerungssatzung ist entsprechend anzupassen.
Beschlussvorschlag: Die Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2014 bis 2016 wurde von der Betriebskommission zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Abwassergebühr für die Jahre 2014 bis 2017 bei EUR 2,42 je m³ für die Schmutzwassereinleitung zu belassen und die Niederschlagswassergebühr von EUR 0,43 auf EUR 0,41 je m² zu senken.
Die Entwässerungssatzung vom 26.06.2007 wird gemäß dem beigelegten Entwurf geändert.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
JA Die Auswirkungen wurden im Wirtschaftsplan 2014 berücksichtigt.
Anlagen Änderungsentwurf der Entwässerungssatzung
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