Bürgerinformationssystem
Es erfolgte keine Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, den Bebauungsplan „Erikastraße, 1. Änderung“ im Stadtteil Ober-Roden als Satzung.
Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 29.11.2013 bis10.01.2014 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 20 Nr. 456/1 bis 456/14 sowie 455/1 (teilweise). Der räumliche Geltungsbereich kann aus der nachfolgenden Karte entnommen werden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||