Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0290/13  

 
 
Betreff: Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2013 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR 801-05
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Geschäftsbereich B   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
06.02.2014 
34. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
18.02.2014 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 1 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

 

Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurden insgesamt fünf Angebote einge-
holt.

 

Firma

Kosten netto

 

 

EUR

Nebenkosten (Schreibauslagen, Reisekosten)

EUR

Gesamtkosten netto

 

EUR

 

Schüllermann u. Partner AG, Dreieich

11.000

300

11.300

 

Willitzer, Baumann, Schwed, Wiesbaden

10.700

650

11.350

 

GBZ Revisions- und Treuhand AG, Kassel

11.700

1.000

12.700

 

Btu wirtschaftsprüfung, Oberursel

15.000

300

15.300

 

Mesch, Knauf, Höbel, Darmstadt

17.500

400

17.900

 

 

 

 

 

 

Nach Prüfung der vorliegenden Angebote wurde das Angebot der Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich als das wirtschaftlichste Angebot bewertet.

 

Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr. 13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.


Beschlussvorschlag:

Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Firma Schüllermann und Partner, Dreieich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ zu beauftragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

JA

Haushaltsmittel stehen unter Konto 677201bereit