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Sachverhalt/Begründung: Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 1 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.
Für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 wurden insgesamt fünf Angebote einge-
Nach Prüfung der vorliegenden Angebote wurde das Angebot der Firma Schüllermann und Partner AG, Dreieich als das wirtschaftlichste Angebot bewertet.
Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr. 13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Beschlussvorschlag: Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Firma Schüllermann und Partner, Dreieich mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA Haushaltsmittel stehen unter Konto 677201bereit
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