Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Rödermark wurde letztmals im Jahr 2008 angepasst. Seit dieser Zeit sind die Gebühren unverändert.
In der Vergangenheit wurde die Gebührenkalkulation in der Fachabteilung Finanzen / Controlling, unter Mitwirkung der Fachabteilung Standesamt, kalkuliert. Die Gebührenanpassung sollte eigentlich zu Beginn des Jahres 2013 vollzogen werden.
Aus Kapazitätsgründen, zeitgleich war die Broschüre „Bürgerverständlicher Haushalt“ zu erstellen, wurde die Kalkulation bei einem Unternehmen in Auftrag gegeben. Die Beauftragung erfolgte Ende Januar 2012, ein erstes Ergebnis lag im Oktober 2012 vor.
Die Fachabteilung Standesamt hat die Grunddaten und die Kalkulation des Unter-nehmens zugrunde gelegt und eine neue Gebührenkalkulation vorgenommen. Das Ergebnis wurde mit dem Fachbereich Finanzen besprochen.
Die Systematik bei der Vorgehensweise, die einzelnen Arbeitsschritte und die Ergebnisse zu den Gebührentatbeständen können der Anlage zur Vorlage entnommen werden.
Die Gebühren sind so kalkuliert, dass sie, gleichbleibende Fallzahlen unterstellt, 100 Prozent der in den Jahren 2014 und 2015 anfallenden Kosten decken könnten. Der für den „parkähnlichen Charakter“ zu berücksichtigende Kostenanteil ist vorab bei den Kosten in Abzug gebracht worden.
Bei der Betrachtung der Kostendeckung ist es erforderlich, dass eine Bereinigung der Gebühreneinnahmen eines jeden Jahres erfolgt. Der Erwerber einer Grabstätte bekommt für seine Gebühr ein 20- oder 30jähriges Nutzungsrecht eingeräumt. Aus diesem Grund ist die Gebühr für die Grabnutzung auf diesen Zeitraum aufzuteilen. Nur ein zwanzigstel oder ein dreißigstel, je nach Grabart, darf in die Berechnung des laufenden Jahres einfließen. Dafür werden die anteiligen Benutzungsgebühren, für in den letzten 30 Jahren verkaufte Gräber, dem Jahr 2014 zugerechnet. Da jedoch in der Vergangenheit die Kosten und somit auch die Gebühren, erheblich niedriger waren, ist der aus den vergangenen Jahren zuzurechnende Betrag zu gering, um die heute anfallenden Kosten zu decken.
Die Verwaltung hat in der beigefügten Anlage drei Berechnungsvarianten dargestellt. Dabei wurde von einer Abdeckung der jährlichen Kosten in Höhe von 80 bis 100 Prozent ausgegangen. Bei Abdeckung der Jahreskosten 2014/2015 zu 100% -ohne Kosten für den öffentlichen Parkanteil- beträgt der Kostendeckungsgrad 66,3%.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Gebührenordnung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung der Stadt Rödermark. Ziel ist die Abdeckung von 100% der jährlichen Kosten, was einem Kostendeckungsgrad von 65% entspricht.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Mehr Erträge bei den Grabnutzungsgebühren im Ergebnishaushalt (ca. 113.100 €) und Einzahlungen im investiven Teil des Haushalts in Höhe von etwa rd. 123.400 €. Diese sind über den Zeitraum der Grabnutzung aufzulösen und dann dem Ergebnishaushalt in den kommenden Jahren als Ertrag zuzurechnen./He, 15.01.14
Anlagen - 1 Bericht zur Gebührenkalkulation - 2 Hochrechnung und Kostendeckungsgrad - 3 Gebühren in Rödermark im Vergleich zu umliegenden Gemeinden 4 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Rödermark
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