Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Der Freiwillige Polizeidienst ist zu einem wichtigen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur im Land Hessen geworden. Mit seiner Einführung konnte eine bürgernahe Form der polizeilichen Präventionsarbeit geschaffen werden, die einen wesentlichen Teil zur Erhöhung des Sicherheitsempfindens der Bürgerinnen und Bürger in Rödermark in der Vergangenheit beigetragen hat und künftig wieder beitragen soll. Er erfährt eine hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Polizei und den Ordnungsbehörden und ist ein festes Bindeglied zwischen der Bürgerschaft, der Polizei und der Verwaltung.
Durch eine Kooperation der zwei Städte Dietzenbach und Rödermark, welche beide von der Polizeistation Dietzenbach unterstützt werden, kann eine Regelzuweisung aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 50.000,- € beantragt werden.
Die Zuweisung wird in einer Summe ausgezahlt, sobald sich die an der Kooperation beteiligten Kommunen mit dem Inhalt des Bewilligungserlasses einverstanden erklärt haben.
Eine entsprechende Beispielsrechnung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Dietzenbach bezüglich des Freiwilligen Polizeidienstes (FPolD) unter der Voraussetzung, dass eine Regelzuweisung aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 50.000,- Euro erfolgt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
JA
Für die Stadt Rödermark ergibt sich eine Zuweisung in Höhe von insgesamt 25.000,-- €. /He, 22.01.14
Anlagen eispielrechnung FPolD
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