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Auszug - Bebauungsplan B 33 " Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße", Satzungsbeschluss  

 
 
23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 23
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 18.02.2014 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 22:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0264/13 Bebauungsplan B 33 " Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße", Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es erfolgte keine Abstimmung.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) den Bebauungsplan B 33 „dlich Töpferstraße / Westlich Schömbsstraße“ als Satzung.

Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 26. Juli 2013 bis 27. August 2013 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.

 

Das Plangebiet wird im Norden durch die Töpferstraße und im Osten durch die Schömbsstraße begrenzt.

Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke: Gemarkung Urberach, Flur 2 Flurstücke 35 und 36.