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Es erfolgte keine Abstimmung.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) den Bebauungsplan B 33 „Südlich Töpferstraße / Westlich Schömbsstraße“ als Satzung. Zugrunde gelegt werden der Entwurf in der Fassung der öffentlichen Auslegung vom 26. Juli 2013 bis 27. August 2013 und die Beschlüsse über die eingegangenen Stellungnahmen.
Das Plangebiet wird im Norden durch die Töpferstraße und im Osten durch die Schömbsstraße begrenzt. Das Plangebiet umfasst folgende Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke: Gemarkung Urberach, Flur 2 Flurstücke 35 und 36.
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