Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 15 Abs. 2 der KGG sind nach erfolgter Kommunalwahl die Verbandsmitglieder für die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen von der Stadtverordnetenversammlung zu wählen.
Die Stadt Rödermark entsendet eine Vertreterin bzw. Vertreter und eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter.
In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2011 wurden Herr Ralph Steiner als Vertreter und Herr Peter Psotka als Stellvertreter gewählt.
Herr Steiner kann nicht mehr Vertreter sein und somit muss die Vertretungsregelung neu definiert werden.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen,
als Vertreter Herrn Peter Psotka
und als Stellvertreter Herrn Sebastian Brehm
zu wählen.
Die Stadtverordnetenversammlung wird um Vornahme der Wahl gebeten Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt als Vertreter bzw. Stellvertreter für die Verbandsversammlung der ekom21
Vertreter/in Herrn Peter Psotka Stellvertreter/in Herrn Sebastian Breh Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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