Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2) Diese Informationsfreiheitssatzung soll gemäß § 80 i.V.m § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) (Anspruch auf Informationszugang) jeder natürlichen und juristischen Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in Rödermark den Zugang zu amtlichen Informationen rund um kommunale/städtische Angelegenheiten ermöglichen.
3) Eine Befristung der Informationsfreiheitssatzung auf eine Erprobungszeit von 3 (in Worten: drei) Jahren ist im Satzungsentwurf vorzusehen.
4) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einmal jährlich sowie ergänzend dazu rechtzeitig vor Ablauf der Erprobungszeit im Haupt- und Finanzausschuss einen umfassenden Bericht betreffend die Inanspruchnahme der Informationsfreiheitssatzung sowie zur Ablehnung von Auskunftsanfragen vorzulegen.
5) Die Schaffung von neuen Stellen in diesem Zusammenhang ist nicht vorzusehen.
Herr Kruger erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Herr Bürgermeister Rotter nimmt ausführliche Stellung zum Antrag und erläutert dies und warum der HSGB vom Erlass einer solchen Satzung abrät.
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.