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Tagesordnung - 19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Mitteilungen des Stadtverordnetenvorstehers      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Mitteilungen des Magistrats      
Ö 3  
Anfragen gem. § 16 Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung      
Ö 3.1     Anfrage der Fraktion FWR: Aktualisierung Nahversorgungskonzept  
FWR/0297/23  
Ö 3.2     Anfrage der FDP-Fraktion: Hissen der Flagge des Staates Israel an/vor den Rathäusern?  
FDP/0299/23  
Ö 4  
Doppelhaushalt 2024/2025  
VO/0271/23  
Ö 5  
Beteiligungsbericht 2022  
Enthält Anlagen
VO/0278/23  
Ö 6  
Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark I (Ober-Roden)  
VO/0279/23  
Ö 7  
Bildung von Kommissionen für die Legislaturperiode 2021-2026, hier: Wahl von sachkundigen Bürgern für die Kommission "Internationale Partnerschaften"
VO/0291/23  
Ö 8  
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Rödermark - 17. Änderung -  
Enthält Anlagen
VO/0272/23  
Ö 9  
Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer  
Enthält Anlagen
VO/0276/23  
Ö 10  
Neufassung der Satzung über die Leinenpflicht für Hunde während der Brut- und Setzzeit  
Enthält Anlagen
VO/0282/23  
Ö 11  
Zisternensatzung der Stadt Rödermark  
Enthält Anlagen
VO/0286/23  
Ö 12  
Ermittlung der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026, getrennt nach Schmutzwasser- und Niederschlagswassereinleitung  
Enthält Anlagen
VO/0283/23  
Ö 13  
Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 und Änderung der Abfallsatzung  
Enthält Anlagen
VO/0284/23  
Ö 14  
Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"  
VO/0270/23  
Ö 15  
Antrag der Fraktion FWR: Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025  
FWR/0243/23  
Ö 16  
Antrag der FDP-Fraktion: Informationsfreiheitssatzung für die Stadt Rödermark  
FDP/0300/23  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)      Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

2)      Diese Informationsfreiheitssatzung soll gemäß § 80 i.V.m § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) (Anspruch auf Informationszugang) jeder natürlichen und juristischen Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in Rödermark den Zugang zu amtlichen Informationen rund um kommunale/städtische Angelegenheiten ermöglichen.

3)      Eine Befristung der Informationsfreiheitssatzung auf eine Erprobungszeit von 3 (in Worten: drei) Jahren ist im Satzungsentwurf vorzusehen.

4)      Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einmal jährlich sowie ergänzend dazu rechtzeitig vor Ablauf der Erprobungszeit im Haupt- und Finanzausschuss einen umfassenden Bericht betreffend die Inanspruchnahme der Informationsfreiheitssatzung sowie zur Ablehnung von Auskunftsanfragen vorzulegen.

5)      Die Schaffung von neuen Stellen in diesem Zusammenhang ist nicht vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

   
    23.11.2023 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
    Ö 13 - (offen)
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)      Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

2)      Diese Informationsfreiheitssatzung soll gemäß § 80 i.V.m § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) (Anspruch auf Informationszugang) jeder natürlichen und juristischen Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in Rödermark den Zugang zu amtlichen Informationen rund um kommunale/städtische Angelegenheiten ermöglichen.

3)      Eine Befristung der Informationsfreiheitssatzung auf eine Erprobungszeit von 3 (in Worten: drei) Jahren ist im Satzungsentwurf vorzusehen.

4)      Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einmal jährlich sowie ergänzend dazu rechtzeitig vor Ablauf der Erprobungszeit im Haupt- und Finanzausschuss einen umfassenden Bericht betreffend die Inanspruchnahme der Informationsfreiheitssatzung sowie zur Ablehnung von Auskunftsanfragen vorzulegen.

5)      Die Schaffung von neuen Stellen in diesem Zusammenhang ist nicht vorzusehen.

 

 

Herr Kruger erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Herr Bürgermeister Rotter nimmt ausführliche Stellung zum Antrag und erläutert dies und warum der HSGB vom Erlass einer solchen Satzung abrät. 

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

Abstimmungsergebnis: 

 

Zustimmung: FDP, FWR 

Ablehnung: CDU, AL, SPD 

Enthaltung:

 

 

 

   
    05.12.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
    Ö 16 - abgelehnt
   

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)      Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

2)      Diese Informationsfreiheitssatzung soll gemäß § 80 i.V.m § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) (Anspruch auf Informationszugang) jeder natürlichen und juristischen Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in Rödermark den Zugang zu amtlichen Informationen rund um kommunale/städtische Angelegenheiten ermöglichen.

3)      Eine Befristung der Informationsfreiheitssatzung auf eine Erprobungszeit von 3 (in Worten: drei) Jahren ist im Satzungsentwurf vorzusehen.

4)      Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einmal hrlich sowie ergänzend dazu rechtzeitig vor Ablauf der Erprobungszeit im Haupt- und Finanzausschuss einen umfassenden Bericht betreffend die Inanspruchnahme der Informations-freiheitssatzung sowie zur Ablehnung von Auskunftsanfragen vorzulegen.

5)      Die Schaffung von neuen Stellen in diesem Zusammenhang ist nicht vorzusehen.

 

Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt 

 

Zustimmung: FWR (3), FDP (3) 

Ablehnung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (1), AfD (1) 

Enthaltung: ./.