Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Nobert Wagner ist am 07.11.2023 abgelaufen. Der Direktor des Amtsgerichts Langen bat mit Schreiben vom 26.10.2023 (Posteingang am 02.11.2023) um Neu- bzw. Wiederwahl. Bis zum Amtsantritt der gewählten Person bleibt der bisherige Schiedsperson gemäß § 4 Abs. 1 HSchAG im Amt.
Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetz erfolgt die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner durch die Stadtverordnetenversammlung. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für 5 Jahre von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten gewählt.
Der bisherige Amtsinhaber Herr Nobert Wagner steht, gemäß seiner Erklärung, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.
Ebenso wurden die Bürger und Bürgerinnen aus Ober-Roden durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (45. KW) zur Abgabe einer Bewerbung bis zum 20.11.2023 aufgefordert.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________________
zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||