Bürgerinformationssystem
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Der bisherige Amtsinhaber, Herr Norbert Wagner, steht gemäß seiner Erklärung für eine weitere Amtszeit zur Verfügung. Weitere Bewerbungen sind bei der Stadtverwaltung nicht eingegangen.
Die anstehende Wahl nach § 55 Abs. 5 HGO ist als Mehrheitswahl durchzuführen. Gemäß § 55 Abs. 3 HGO kann, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.
Da sich kein Widerspruch erhebt, lässt Herr Sulzmann in der Folge offen abstimmen. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Norbert Wagner zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I (Ober-Roden). Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt
Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3), AfD (1) Ablehnung: ./. Enthaltung: ./.
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