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Vorlage - FWR/0297/23  

 
 
Betreff: Aktualisierung Nahversorgungskonzept (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion Freie Wähler Rödermark
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Anhörung
05.12.2023 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Durch die Erschließung des neuen Wohngebiets dlich alter Seeweg“ und durch das in absehbarer Zukunft entstehende neue Gewerbegebiet „Kapellenstraße“[1] entsteht aus Sicht der Freien Wähler ein weiterer Anstieg des Bedarfs an Nahversorgern bzw. Gastronomie. Bereits im aktuellen Nahversorgungskonzept von 2022 wird dies berücksichtigt und im Zuge dessen die Kapazitäten für bis zu zwei weitere Nahversorger, bzw. Vollsortimenter in Rödermark ausgewiesen, zudem ein „Entwicklungspotential für Lebensmittelmärkte in Höhe von rd. 13.1 Mio. Euro“[2]. Allerdings berücksichtigt das Nahversorgungskonzept nur die Erschließung neuer Wohneinheiten („dlich alter Seeweg“ und „rdlich der Kapellenstraße“), das neue Gewerbegebiet wird nicht in die Überlegungen miteingeschlossen.[3]hrend im Gewerbegebiet Ober-Roden (nördlich und südlich der B459) viele Nahversorger und auch Schnell-Gastronomie vorhanden sind, ist dies im Falle rund um das neue Gewerbegebiet „Kapellenstraße“ nicht der Fall. Fußufig sind nur entweder der derzeitige Rewe-Markt in der Kapellenstraße sowie mit Abstrichen „Kaufland“ oder „Aldi“ in Urberach erreichbar. Da gerade der REWE-Markt in der Mittagszeit häufig von Schülerinnen und Schülern der Nell-Breuning-Schule besucht wird, dürfte der Markt auf absehbare Zeit wenn nicht jetzt schon - deutlich an seine Kapazitätsgrenzen stoßen, das Nahversorgungskonzept charakterisiert diesen sogar schon jetzt als „nicht marktadäquat“[4]. 

Aus Sicht der FWR muss der Magistrat parallel zu den neu entstehenden Gebieten zügig ein Konzept für den zukünftigen Mehrbedarf realisieren, das auch das neu entstehende Gewerbegebiet berücksichtigt.   

 


 


[1] Siehe Grundsatzentscheidung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2023 (Sondersitzung)

[2] Vgl. Nahversorgungskonzept für die Stadt Rödermark (Teilfortschreibung des EHK), S. 43

[3] Vgl. Nahversorgungskonzept für die Stadt Rödermark (Teilfortschreibung des EHK), S. 32

[4] Vgl. Nahversorgungskonzept für die Stadt Rödermark (Teilfortschreibung des EHK), S. 41


Anfrage:

 

  1. Gibt es Prognosen bzw. verlässliche Berechnungen über die im Nahversorgungskonzept ausgewiesenen Zahlen hinaus, in welchem Umfang ein Mehrbedarf an Nahversorgung im direkten Umkreis des Gewerbegebietes „Kapellenstraße“ durch dessen Erschließung und Bebauung entsteht?
  2. Welchen Bedarf sieht der Magistrat bzw. betroffene Unternehmen an Gastbetrieben für schnelle Mahlzeiten, gerade in der Mittagszeit („Imbisslokale“) für das neue Gewerbegebiet „Kapellenstraße“?
  3. Wie weit sind die Planungen für die Ansiedlung weiterer Vollsortimenter oder Nahversorger insgesamt gediehen?