Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0276/23  

 
 
Betreff: Satzungsänderung Vergnügungs- und Spielapparatesteuer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Steuerverwaltung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2023 
22. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2023 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2023-11-02-Entwurf-Spielapparatesatzung-2Änderung  
2023-11-02-Entwurf-Vergnügungsteuersatzung-1Änderung  

Sachverhalt/Begründung:

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Urteilsbegründung vom 24.05.2023 (Az.: 9 CN 1.22) ausgeführt, dass ein generelles Betretungsrecht einer Stadtverwaltung zur Nachpfung von Steuererklärungen rechtswidrig ist.

 

Nach den aktuellen Satzungsbestimmungen ist die Stadtverwaltungdermark berechtigt, „jederzeit zur Nachprüfung der Steuererklärungen und zur Feststellung von Steuertatbeständen nach dieser Satzung die Geschäftsräume des Steuerschuldners/der Steuerschuldnerin zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen sowie Kopien davon anzufordern. Das Betreten der Räume und die Vornahme der Besichtigung und Prüfung ist demnach nur in Zeiten statthaft, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen. Das Fehlen dieser zeitlichen Begrenzung der Betretungsbefugnis macht das satzungsrechtlich geregelte Betretungsrecht nach den Ausführungen des BVerwG unwirksam.

 

Um die Unwirksamkeit des Betretungsrechtes zu vermeiden, hat die Steuerverwaltung die beiden Satzungen der Stadt Rödermark entsprechend in ihrer Formulierung geändert und das Wort „jederzeit“ durch den Passus „zu den üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten ersetzt.

 

Die Stadtverordneten werden ersucht, dem in der Anlage beigefügten Entwurf der Änderungssatzungen über die Erhebung einer Vergnügungs- und Spielapparatesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark zuzustimmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer im Gebiet der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

2.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Spieleapparatesteuer im Gebiet der Stadt Rödermark gemäß dem vorgelegten Entwurf.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 


Anlagen
I.  Entwurf Spielapparatesatzung

II. Entwurf Vergnügungssteuersatzung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-11-02-Entwurf-Spielapparatesatzung-2Änderung (41 KB)      
Anlage 2 2 2023-11-02-Entwurf-Vergnügungsteuersatzung-1Änderung (47 KB)