Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Laut § 123 a HGO hat die Gemeinde zur Information der Gemeindevertretung und der Öffentlichkeit jährlich binnen neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, an denen sie mit mindestens 20% unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Diese Voraussetzung trifft nur auf die Berufsakademie Rhein-Main GmbH zu, die ihren Jahresabschluss 2022 im Juli 2023 festgestellt hat. Der Beteiligungsbericht 2022 wurde auf Basis dieser Abschlussdaten aufgestellt (s. Anlage).
Gemäß § 123a Abs. 3 HGO ist der Beteiligungsbericht in der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung zur erörtern. Die Gemeinde hat die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichts in geeigneter Form zu unterrichten, Die Einwohner sind berechtigt, den Beteiligungsbericht einzusehen. Beschlussvorschlag: Der Beteiligungsbericht 2022 wird zur Kenntnis genommen. Das Vorliegen des Beteiligungsberichts 2022 wird öffentlich bekannt gemacht. Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung wird der Beteiligungsbericht 2022 öffentlich ausgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Nein Anlagen: 1
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