Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0270/23  

 
 
Betreff: Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Finanzen/Administration   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2023 
22. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
05.12.2023 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 22 Hessisches Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) ist für jedes Wirtschaftsjahr ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist nach § 27 Abs. 2 EigBGes von einem Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen.

 

r die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wurden im freihändigen Vergabeverfahren insgesamt sechs Angebote angefordert, wovon zwei fristgemäß eingegangen sind:

 

Firma

Adresse

Gesamtkosten netto

EURO

GBZ Revisions und Treuhand AG

Wilhelmshöher Allee 292

34131 Kassel

12.600,00

MerzArnoldWüpper

Birkenweg 24

64295 Darmstadt

30.000,00

 

Die Firma btu beraterpartner Gruppe hat uns mitgeteilt, dass sie uns derzeit kein wettbewerbsfähiges Angebot unterbreiten kann.

 

Die Firmen MeschKnaufbel, B+G Revisions- und Beratungsgesellschaft mbH und Prüfungs- und Treuhand AG haben kein Angebot abgegeben.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Angebote wurde das Angebot der GBZ Revisions und Treuhand AG als das wirtschaftlichste Angebot bewertet.

 

 

Die Zuständigkeit für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“ liegt gemäß § 5 Nr. 13 EigBGes bei der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark.



 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die GBZ Revisions und Treuhand AG, Kassel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark“r EUR 12.600 Euro netto zu beauftragen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:
 


 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Haushaltsmittel stehen unter Konto 677201 bereit.