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Vorlage - FWR/0243/23  

 
 
Betreff: Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
28.09.2023 
20. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
10.10.2023 
17. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
05.12.2023 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
23.11.2023 
22. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses (offen)   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:


Mit dem „Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken von 2019“ und den ergänzenden Regelungen dazu in Hessen ist es für Kommunen wie Rödermark ab 2025 möglich, eine Grundsteuer C auf baureife, aber nicht bebaute Grundstück zu erheben. Die FWR setzen sich für eine Einführung der Grundsteuer C ein, um zum einen Grundstückspekulationen vorzubeugen und zum anderen baureife Grundstücke schnell als Wohnimmobilien nutzbar zu machen.

Es muss allerdings Sorge getragen werden, dass Grundstückseigentümer, welche v.a. aus finanziellen Gründen ein erworbenes Grundstück nicht umgehend bebauen können, nicht über Gebühr belastet werden.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und Konditionen eine Grundsteuer C ab 2025 in Rödermark eingeführt werden könnte.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

Stammbaum:
FWR/0243/23   Prüfung: Einführung Grundsteuer C ab 2025   Gremien   Antrag Freie Wähler
VO/0060/24   Grundsteuer C - Bericht zur Prüfung   Steuerverwaltung   Beschlussvorlage