Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Es muss allerdings Sorge getragen werden, dass Grundstückseigentümer, welche v.a. aus finanziellen Gründen ein erworbenes Grundstück nicht umgehend bebauen können, nicht über Gebühr belastet werden. Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen und Konditionen eine Grundsteuer C ab 2025 in Rödermark eingeführt werden könnte.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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