Bürgerinformationssystem
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Herr Kruger begründet den Antrag der FDP-Fraktion. Nach Redebeiträgen von Herrn Bürgermeister Rotter, Herrn Grünberg, Herrn Beicken, Herrn Gerl, Herrn Gensert und Herrn Dr. Werner lässt Herr Stadtverordneten-vorsteher Sulzmann über den Beschlussvorschlag abstimmen Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1) Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt, eine Informationsfreiheitssatzung auszuarbeiten und sodann der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 2) Diese Informationsfreiheitssatzung soll gemäß § 80 i.V.m § 81 Abs. 1 Nr. 7 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) (Anspruch auf Informationszugang) jeder natürlichen und juristischen Person mit Wohn- oder Geschäftssitz in Rödermark den Zugang zu amtlichen Informationen rund um kommunale/städtische Angelegenheiten ermöglichen. 3) Eine Befristung der Informationsfreiheitssatzung auf eine Erprobungszeit von 3 (in Worten: drei) Jahren ist im Satzungsentwurf vorzusehen. 4) Der Magistrat wird weiterhin beauftragt, einmal jährlich sowie ergänzend dazu rechtzeitig vor Ablauf der Erprobungszeit im Haupt- und Finanzausschuss einen umfassenden Bericht betreffend die Inanspruchnahme der Informations-freiheitssatzung sowie zur Ablehnung von Auskunftsanfragen vorzulegen. 5) Die Schaffung von neuen Stellen in diesem Zusammenhang ist nicht vorzusehen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FWR (3), FDP (3) Ablehnung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (1), AfD (1) Enthaltung: ./. |
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