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Sachverhalt/Begründung:
Zur Verwirklichung des Ziels der Schonung des Wasserhaushaltes sowie der Entlastung von Abwasseranlagen (durch die Errichtung von Niederschlagswassernutzungsanlagen) wird seitens der Verwaltung der Beschluss einer Zisternensatzung für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Rödermark vorgeschlagen. Dem Entwurf der Satzung wurde der Text der Mustersatzung zugrunde gelegt.
Hauptbestandteil der Satzung ist die Pflicht zur Herstellung einer Niederschlagswassernutzungsanlage zur Verwendung des Niederschlagswassers zur Gartenbewässerung sowie zur Toilettenspülung und Textilwäsche. Die Herstellungspflicht betrifft ausschließlich Neubauten von Gebäuden oder Gebäudeteilen mit einer Auffangfläche von mindestens 50,0 m², Bestandsgebäude sind davon ausgenommen. Die Herstellung der Niederschlagswassernutzungsanlage stellt insofern den Ausgleich für eine neu vorgenommene Bodenversiegelung dar.
Die Herstellungspflicht einer Anlage zur Verwendung des Niederschlagswassers zur Toilettenspülung oder Textilwäsche entfällt, sofern im neu errichteten Gebäude oder Gebäudeteil kein Anschluss von Toiletten und Textilwaschmaschinen vorgesehen ist. Es ist zudem vorgesehen, dass der Magistrat eine Befreiung von der Herstellungspflicht erteilen kann, wenn die Herstellung rechtlich oder tatsächlich unmöglich ist oder aus anderen Gründen im konkreten Einzelfall unzumutbar ist.
Beschlussvorschlag:
Mit den Inhalten des Entwurfs der „Zisternensatzung der Stadt Rödermark“ besteht Einverständnis.
Die „Zisternensatzung der Stadt Rödermark“ gemäß Anlage wird beschlossen.
Die Satzung ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen Anlage 2 Matrix
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