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Sachverhalt:
Die kommissarische Betriebsleitung des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark“ beauftragte die Firma Schüllermann und Partner AG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, mit der Ermittlung der kostendeckenden Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026, getrennt nach einer Gebühr für die Schmutzwasser- und einer Gebühr für die Niederschlagswassereinleitung.
Die Abwassergebührentrennung nach Schmutz- und Niederschlagswassereinleitung basiert unter anderem auf den Verteilungsschlüsseln des Gutachtens der Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH, Aachen.
Die Abwassergebührenkalkulation erfolgte nach den Vorschriften des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG). Das hessische Gesetz über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24. März 2013 sieht vor, dass die Erträge aus der Auflösung von Anliegerbeiträgen ab 2014 kosten- und somit gebührenmindernd anzusetzen sind. Außerdem sind Kostenüberdeckungen aus abgeschlossenen Gebührenzeiträumen in den folgenden fünf Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen können berücksichtigt werden.
Aus den letzten abgeschlossenen Kalkulationszeiträumen ergeben sich folgende Überdeckungen getrennt nach Schmutzwassereinleitung in Höhe von TEUR 36 und Niederschlagswassereinleitung in Höhe von TEUR 478.
Die Neukalkulation für die Jahre 2024-2026 ergab folgende kostendeckende Benutzungsgebühren:
Da gemäß § 10 KAG zum Ende des Kalkulationszeitraumes festgestellte Überdeckungen zwingend innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen sind, ist für den Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 eine kostendeckende Schmutzwassergebühr von EUR 2,93 je m³ und eine Niederschlagswassergebühr von EUR 0,42 je m² (Durchschnittsgebühr) zu erheben. Kostenunterdeckungen können innerhalb der folgenden fünf Jahre Berücksichtigung finden, ein Zwang besteht aber nicht. Die Betriebsleitung schlägt vor, die Schmutzwassergebühr auf EUR 2,93/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf EUR 0,42/m² zu ändern und die Entwässerungssatzung entsprechend anzupassen.
In der Neukalkulation wurden die Kostensteigerungen im Energiesektor, die Lohnkosten- und die allgemeine Kostensteigerung berücksichtigt.
Ein 4 Personen Standarthaushalt mit einem Verbrauch von ca. 186 m³/a wird mit der neuen Gebühr ein Mehraufwand von ca. 102,30 € pro Jahr haben.
Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Abwassergebühr für die Jahre 2024 bis 2026 auf EUR 2,93 je m³ für die Schmutzwassereinleitung und auf EUR 0,42 je m² für die Niederschlagswassereinleitung zu ändern. Der beigefügte Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark – 4. Änderung – wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
Finanzielle Auswirkungen: Ja Die Auswirkungen wurden in der Wirtschaftsplanung entsprechend berücksichtigt.
Anlagen Entwurf der Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark –
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