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Auszug - Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 und Änderung der Abfallsatzung  

 
 
19. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 05.12.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Mehrzweckraum der Halle Urberach
Ort: Am Schellbusch 1, 63322 Rödermark
VO/0284/23 Neukalkulation der Abfallgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 und Änderung der Abfallsatzung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:KBR
Federführend:Eigenbetrieb KBR - Abfall   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Aussprache abgestimmt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Neugestaltung der Grundgebührenregelung und die Neukalkulation der Abfallgebühren für die Jahre 2024 bis 2026 wurde von der Betriebskommission der Kommunalen Betriebe Rödermark zur Kenntnis genommen. Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Anzahl der Inklusivleerungen des Restabfallbehälters in der Grundgebühr von 13 auf 12 Leerungen zu reduzieren und die Abfallgebühren entsprechend der Kalkulation für den Zeitraum 2024 bis 2026 anzupassen. Die Abfallsatzung der Stadt Rödermark vom 02.09.2008, zuletzt geändert am 15.09.2020 wird durch die in Anlage beigefügte "3. Änderungssatzung" angepasst.

 

 

Folgende Abfall-Gebührensätze werden ab dem 01.01.2024 festgesetzt:

 

Grundgebühren gem. § 13 Abs. 2 AbfS (enthält u.a. 12 Leerungen des Restabfallgefäßes)

 

 Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Jahr]

    60

107,52

    80

143,40

  120

215,16

  240

430,32

1.100

1.972,32

 

 

 

 

Leistungsgebühren gem. § 13 Abs. 3 a AbfS (jede zusätzliche Leerung des Restabfallgefäßes)

 

Abfallbehältergröße

in [Liter]

Gebühren 2024-2026

in [€/Entleerung]

    60

8,96

    80

11,95

  120

17,93

  240

35,86

1.100

164,36

 

Leistungsgebühr (gem. § 13 Abs. 3 b AbfS)

 

Sonstiges

Gebühren 2024-2026

50-l-Restabfallsack

8,00 € / Stück

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (9), AL/Grüne (10), SPD (4), FWR (4), FDP (3), AfD (1)

Ablehnung: ./. 

Enthaltung: ./.