Anfrage:
Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung an:
1.) Welche solidarischen Kosten entstehen nunmehr der Stadt Rödermark nach dem vor dem VGH gescheiterten Eilantrag gegen den Probebetrieb des „Segmented Approach“-Anflugverfahrens?
2.) Aus welcher Haushaltsposition und mit welchem Kassentitel („Verwendungszweck“) muss die Stadt Rödermark die entsprechenden solidarischen Kosten in welcher Höhe an wen und wann bezahlen?
3.) Ist dem Magistrat bekannt, ob nach der vorstehend genannten Entscheidung des VGH weitere Schritte der betroffenen (bzw. an der Klage beteiligten) Kommunen mit Blick auf den Probebetrieb des „Segmented Approach“-Anflugverfahrens geplant sind? Wenn ja, welche?