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Vorlage - FWR/0070/23  

 
 
Betreff: Förderquote Städtebauprogramm (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der Fraktion Freie Wähler Rödermark
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2023 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Die Anfrage der FWR bezüglich des Investitionsvolumen des Städtebauprogramms für

den Haushalt 2023 wurde von Seiten der Verwaltung folgendermaßen beantwortet:

Auf die Städtebauprogramme entfällt ein Anteil von 9 Mio. Euro. Davon werden 63%

über Zuschüsse refinanziert.“ (Beantwortung Anfrage FWR 17.01.2023).

 

Ergänzend dazu werden die Richtlinien für die Städtebauförderung von der Stadt

dermark folgendermaßen umrissen:Es gilt grundsätzlich das

Subsidiaritätsprinzip, d.h. eine Förderung mit Mitteln aus der Städtebauförderung

setzt voraus, dass die Kosten der geplanten Maßnahmen nicht durch private Beiträge

(z. B. Erschließungsbeiträge) oder durch Finanzhilfen anderer vorrangig zuständiger

Fördergeber (z. B. GVFG) gedeckt werden müssen oder können. Somit wird nur ein

Teil der vielfältigen Maßnahmen mit Sdtebauförderungsmitteln gefördert

werden.“ (https://staedtebaufoerderungroedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB6/Klimaschutz/Aktuelles/Stadtgrün/Teil_B_Stadtumbau_Ober-Roden.pdf)

 

r eine nachhaltige Stadtentwicklung gelten folgende Regelungen des Landes

Hessen: Das Land gewährt aus eigenen sowie aus Mitteln des Bundes nicht

rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe des staatlichen

Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich

nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt oder der Gemeinde und ihrer

Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG). […]

Mittel, die die geförderte Eigentümerin bzw. der geförderte Eigentümer aufbringt,

können im Einzelfall als kommunaler Eigenanteil gewertet werden, wenn konkrete

Anhaltspunkte dafür bestehen, dass andernfalls die Investition unterbleiben würde.

Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Stadt oder die Gemeinde in einer besonderen

Haushaltslage befindet. Der kommunale Eigenanteil muss jedoch mindestens zehn

Prozent der geförderten Ausgaben betragen. (https://nachhaltige-stadtentwicklunghessen.de/media/rilise_2017_2.pdf)
 


Beschlussvorschlag:

 

Die FWR fragen vor diesem Hintergrund:

 

- Wie hoch fällt der kommunale Eigenanteil im Rahmen der geplanten

Bauvorhaben aus?

- Wie hoch ist der Anteil privater Investitionen bzw. anderer vorrangiger

rdertöpfe an der Gesamtförderquote?

- Wie hoch war die tatsächliche Förderquote bei vergleichbaren Projekten?