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Sachverhalt/Begründung: den Haushalt 2023 wurde von Seiten der Verwaltung folgendermaßen beantwortet: „Auf die Städtebauprogramme entfällt ein Anteil von 9 Mio. Euro. Davon werden 63% über Zuschüsse refinanziert.“ (Beantwortung Anfrage FWR 17.01.2023).
Ergänzend dazu werden die Richtlinien für die Städtebauförderung von der Stadt Rödermark folgendermaßen umrissen: „Es gilt grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip, d.h. eine Förderung mit Mitteln aus der Städtebauförderung setzt voraus, dass die Kosten der geplanten Maßnahmen nicht durch private Beiträge (z. B. Erschließungsbeiträge) oder durch Finanzhilfen anderer vorrangig zuständiger Fördergeber (z. B. GVFG) gedeckt werden müssen oder können. Somit wird nur ein Teil der vielfältigen Maßnahmen mit Städtebauförderungsmitteln gefördert werden.“ (https://staedtebaufoerderungroedermark.de/fileadmin/Roedermark/FB6/Klimaschutz/Aktuelles/Stadtgrün/Teil_B_Stadtumbau_Ober-Roden.pdf)
Für eine nachhaltige Stadtentwicklung gelten folgende Regelungen des Landes Hessen: „Das Land gewährt aus eigenen sowie aus Mitteln des Bundes nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilfinanzierung. Die Höhe des staatlichen Förderanteils (Förderquote) von 2/3 der zuwendungsfähigen Ausgaben richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt oder der Gemeinde und ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG). […] Mittel, die die geförderte Eigentümerin bzw. der geförderte Eigentümer aufbringt, können im Einzelfall als kommunaler Eigenanteil gewertet werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass andernfalls die Investition unterbleiben würde. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Stadt oder die Gemeinde in einer besonderen Haushaltslage befindet. Der kommunale Eigenanteil muss jedoch mindestens zehn Prozent der geförderten Ausgaben betragen.“ (https://nachhaltige-stadtentwicklunghessen.de/media/rilise_2017_2.pdf) Beschlussvorschlag:
Die FWR fragen vor diesem Hintergrund:
- Wie hoch fällt der kommunale Eigenanteil im Rahmen der geplanten Bauvorhaben aus? - Wie hoch ist der Anteil privater Investitionen bzw. anderer vorrangiger Fördertöpfe an der Gesamtförderquote? - Wie hoch war die tatsächliche Förderquote bei vergleichbaren Projekten?
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