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Vorlage - IFA/0079/23  

 
 
Betreff: Gesunde Ernährung Jugendliche (Änderungsantrag zum Interfraktionellen Antrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag FDP-Fraktion
Federführend:Gremien   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
14.03.2023 
13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
16.03.2023 
17. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2023 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Mit Beschluss des Haushalts am 7.2.2023 wurde durch einen interfraktionellen Haushaltsantrag das Budget der Abteilung Jugend, Produkt 4.2.01 „Jugendarbeit in Einrichtungen“ um 50.000 € erhöht. Mit diesem zusätzlichen Geld soll sichergestellt werden, dass zukünftig in den Einrichtungen auch eine Verpflegungsmöglichkeit für die jugendlichen Besucher geschaffen wird und dass das Thema gesunde Ernährung in den Fokus gerückt werden kann und die Jugendlichen hierzu besser aufgeklärt werden können als bisher. Da das JUZ in Ober-Roden voraussichtlich noch in diesem Jahr provisorisch in das ehemalige Familienzentrum Motzenbruch umziehen wird, soll geprüft werden, welche Mittel benötigt werden, um auch hier ein Essensangebot schaffen zu können. Dies betrifft insbesondere die Infrastruktur.

Da der ursprüngliche Antrag als Haushaltsantrag konzipiert war, der Haushalt und das Investitionsprogramm aber bereits beschlossen sind, bedarf es einer Änderung des Beschlusses.


Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

  1. ein Konzept zu erstellen, wie die Intention des interfraktionellen Haushaltsantrags in den Einrichtungen umgesetzt werden kann.
  2. zu prüfen, ob die vorhandene Infrastruktur im ehemaligen Familienzentrum Motzenbruch ausreicht, um die Versorgung der jugendlichen Besucher mit gesundem Essen für die Übergangszeit gewährleisten zu können.
  3. für den Fall, dass die vorhandene Infrastruktur nicht ausreicht, darzustellen, welche Investitionen getätigt werden müssten, welche Kosten damit verbunden wären und ob diese aus dem laufenden Haushalt finanzierbar wären.
  4. das Produkt für den Haushaltsplan 2024 so zu planen, dass das zu erstellende Konzept sowohl am neuen provisorischen Standort am Motzenbruch als auch im Schillerhaus umgesetzt werden kann (Naturalien, Zubereitungsmöglichkeiten, Personal, Material für Workshops etc.).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: