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Vorlage - FDP/0059/23  

 
 
Betreff: Sachstand: Kommunale Resolution zum "Segmented Approach" (Anfrage)
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage der FDP-Fraktion
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2023 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:
 

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29.03.2022 die „Kommunale Resolution zum Segmented Approach“ (VO/0059/22) ohne Aussprache mit Mehrheit (bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und FDP) beschlossen.

 

Auf Anfrage (FDP/0274/22) der FDP-Fraktion vom 10.09.2022 hat der Magistrat in öffentlicher Sitzung mitgeteilt, dass die Kosten der Musterkläger solidarisch von allen 14 Gebietskörperschaften, die die vorstehende Resolution verabschiedet haben, anteilig getragen werden sollen. Es wurde dabei davon ausgegangen, dass sich der anteilige Rödermärker Kostenbeitrag schätzungsweise auf rund 3500 € beläuft.

 

Im Dezember 2022 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof beschlossen: „Eilantrag gegen Anflugverfahren am Flughafen Frankfurt/Main ist erfolglos“1. Der Eilantrag gegen das „Segmented Approach“-Anflugverfahren ist damit gescheitert2 3 4.

 

1 https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/eilantrag-gegen-anflugverfahren-am-flughafen-frankfurtmain-ist-erfolglos

2 Kommunen scheitern mit Eilantrag gegen Anflugrouten“ hessenschau vom 21.12.2022

3 Eilantrag gegen Anflugverfahren scheitert“ Frankfurter Rundschau vom 28.12.2022

4 dhessische Kommunen scheitern mit Eilantrag“ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21.12.2022
 


Anfrage:

 

Die FDP-Fraktion fragt vor diesem Hintergrund gemäß § 16 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark in Verbindung mit § 50 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung an:

 

1.) Welche solidarischen Kosten entstehen nunmehr der Stadt Rödermark nach dem vor dem VGH gescheiterten Eilantrag gegen den Probebetrieb des „Segmented Approach“-Anflugverfahrens?

2.) Aus welcher Haushaltsposition und mit welchem Kassentitel („Verwendungszweck“) muss die Stadt Rödermark die entsprechenden solidarischen Kosten in welcher Höhe an wen und wann bezahlen?

3.) Ist dem Magistrat bekannt, ob nach der vorstehend genannten Entscheidung des VGH weitere Schritte der betroffenen (bzw. an der Klage beteiligten) Kommunen mit Blick auf den Probebetrieb des „Segmented Approach“-Anflugverfahrens geplant sind? Wenn ja, welche?