Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung:
Die Amtszeit des stellvertretenden Schiedsmannes Rene Karl Gruhl läuft am 23.04.2023 ab. Der Direktor des Amtsgerichts Langen bittet um Neu- bzw. Wiederwahl.
Gem. § 4 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetz erfolgt die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner durch die Stadtverordnetenversammlung. Schiedsfrauen und Schiedsmänner werden für 5 Jahre von der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten gewählt. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann führt die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fort.
Der bisherige Amtsinhaber Herr Rene Karl Gruhl steht, gemäß seiner Erklärung, für eine weitere Amtszeit zur Verfügung.
Ebenso wurden die Bürger und Bürgerinnen aus Urberach durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) im Neuen Heimatblatt Rödermark (9. KW) zur Abgabe einer Bewerbung bis zum 14.03.2023 aufgefordert. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt ___________________________
zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
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