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Vorlage - VO/0014/23  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Rödermark für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
14.03.2023 
13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
16.03.2023 
17. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2023 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Zwischenbericht 2022  

Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 7 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Dienststellen, deren Personalstellen sie betreffen, bekanntzumachen. Die Dienststelle, die den Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufstellt, berichtet der zuständigen Stelle alle drei Jahre über den Umsetzungsstand der im Frauenförder- und Gleichstellungsplan enthaltenden Zielvorgaben und Maßnahmen sowie über sonstige Maßnahmen der Förderung nach dem HGlG. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Zwischenbericht des Frauenförder- und Gleichstellungsplans der Stadtverwaltung Rödermark zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwischenbericht 2022 (149 KB)