Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Baugebietsentwicklungen wurden in den vergangenen Jahren auf Basis der 2013 geschlossenen „Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung“ der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) übertragen. Nachdem diese Leistungen aber als dem Vergaberecht unterfallend eingestuft wurden, ist hierfür ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich. Aufgrund der Unbestimmtheit der auszuschreibenden Leistungen sind diese aber nicht rechtssicher auszuschreiben.
Vorgenanntes bedeutet, dass die Stadt Rödermark – bereits für die Entwicklung der geplanten Baugebiete „Hainchesbuckel“ sowie „Rodaustraße/ Zilliggarten“ – eine neue Baulandentwicklungsstrategie benötigt.
Laufende Baugebietsentwicklungen („Südlich Alter Seeweg“, „Gewerbegebiet Kapellenstraße“), die im Rahmen der Grundsatzvereinbarung mit der HLG beschlossen wurden, sind hiervon nicht betroffen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt, dass Baugebiets-entwicklungen – bis auf weiteres – durch den Magistrat durchgeführt werden sollen. Zur Entlastung der Verwaltung sind Planer- und Erschließungsleistungen bei Bedarf extern zu vergeben. Zudem ist eine leistungsfähige externe Projektsteuerung zu installieren. Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen bereitgestellt und in künftigen Haushalten etatisiert werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Anlagen
keine |
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