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Auszug - Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)  

 
 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.03.2023 Status: öffentlich
Zeit: 19:30 - 21:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Kulturhalle
Ort: Dieburger Str. 27, 63322 Rödermark
VO/0058/23 Neuwahl/Wiederwahl der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Recht/Öffentlichkeitsarbeit   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemäß § 4 Abs. 1 S. 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetz erfolgt die Wahl der Schiedsfrauen und Schiedsmänner durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

Die stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin erklärt, dass für das Amt der stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Rödermark II (Urberach) lediglich eine fristgerechte Bewerbung eingegangen ist. Beworben hat sich Herr Rene Karl Gruhl.

 

Frau Beldermann weist darauf hin, dass die Wahl nach § 55 Abs. 5 HGO als Mehrheitswahl durchzuführen ist. Die Wahl kann, wenn niemand widerspricht, in offener Abstimmung erfolgen. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten, also mindestens 20 Stimmen.

 

Da sich kein Widerspruch erhebt, lässt Frau Beldermann in der Folge offen abstimmen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Rene Karl Gruhl zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Urberach).

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen 

 

Zustimmung: CDU (12), AL/Grüne (11), SPD (4), FWR (4), FDP (2)  

Ablehnung: / 

Enthaltung: /