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Vorlage - VO/0056/23  

 
 
Betreff: Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/610
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
15.03.2023 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
16.03.2023 
17. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2023 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Richtlinien zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark  
Anlage 2 - Antragsblatt zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark (digital)  

Sachverhalt/Begründung:
Auf Basis des Beschlusses der Vorlage - CAL/0292/22 Förderung PV-Anlagen (Änderungsantrag)“ ist eine Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Mini-PV-Anlagen/Balkonmodulen erarbeitet worden.

 

Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Stromerzeugungsanlagen zu verstärken, wodurch der Anteil an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in Gebäuden in Rödermark gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Rödermark gesenkt werden. Mit dieser Förderung können auch Mieterinnen und Mieter in erneuerbare Energien investieren und so einen Beitrag für die Energiewende leisten.

 

Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 €r die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls zwischen 300 W bis 600 W, welches eine Einspeiseleistung von max. 600 VA (Abgabeleistung Wechselrichter gemäß Herstellerangabe) hat.
 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja

Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Beschlussfassung der Richtlinien zuchst nicht.

Grundtzlich stehen für die Bezuschussung im Ergebnishaushalt 2023 EUR 5.000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2023 durch die Aufsichtsbehörde, bereit.

Die Auszahlung angliche Zuschussempfänger kann aufgrund der Vorschriften zur vorufigen Haushaltsführung erst nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 erfolgen.

/He, 01.03.23


Anlagen

Anlage 1 – Richtlinien zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark

Anlage 2 – Antragsblatt zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark (digital)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Richtlinien zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark (152 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Antragsblatt zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark (digital) (149 KB)