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Sachverhalt/Begründung:
Ziel dieser Richtlinie ist es, Investitionen in Stromerzeugungsanlagen zu verstärken, wodurch der Anteil an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in Gebäuden in Rödermark gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Rödermark gesenkt werden. Mit dieser Förderung können auch Mieterinnen und Mieter in erneuerbare Energien investieren und so einen Beitrag für die Energiewende leisten.
Die Förderhöhe beträgt pro Haushalt pauschal einmalig 200 € für die Anschaffung einer Mini-PV-Anlage/ eines Balkonmoduls zwischen 300 W bis 600 W, welches eine Einspeiseleistung von max. 600 VA (Abgabeleistung Wechselrichter gemäß Herstellerangabe) hat. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zur Installation einer Mini-PV-Anlage/Balkonmodul.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Ja Finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Beschlussfassung der Richtlinien zunächst nicht. Grundsätzlich stehen für die Bezuschussung im Ergebnishaushalt 2023 EUR 5.000, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2023 durch die Aufsichtsbehörde, bereit. Die Auszahlung an mögliche Zuschussempfänger kann aufgrund der Vorschriften zur vorläufigen Haushaltsführung erst nach Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 erfolgen. /He, 01.03.23 Anlagen Anlage 1 – Richtlinien zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark Anlage 2 – Antragsblatt zum Förderprogramm Mini-PV-Module der Stadt Rödermark (digital)
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