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Vorlage - VO/0013/23  

 
 
Betreff: Zwischenbericht zum Frauenförder- und Gleichstellungsplan des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe Rödermark" für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Organisation und Personal   
Beratungsfolge:
Betriebskommission EB "Kommunale Betriebe Rödermark" Vorberatung
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
14.03.2023 
13. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
16.03.2023 
17. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2023 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Zwischenbericht KBR 2022  

Sachverhalt/Begründung:
Gemäß § 7 Abs. 7 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) sind Frauenförder- und Gleichstellungspläne in den Dienststellen, deren Personalstellen sie betreffen, bekanntzumachen. Die Dienststelle, die den Frauenförder- und Gleichstellungsplan aufstellt, berichtet der zuständigen Stelle alle drei Jahre über den Umsetzungsstand der im Frauenförder- und Gleichstellungsplan enthaltenden Zielvorgaben und Maßnahmen sowie über sonstige Maßnahmen der Förderung nach dem HGlG. Der Bericht ist als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Zwischenbericht des Frauenförder- und Gleichstellungsplans des Eigenbetriebes „Kommunale Betriebe Rödermark zur Kenntnis.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwischenbericht KBR 2022 (152 KB)