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Vorlage - VO/0057/23  

 
 
Betreff: Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark für Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/4/610
Federführend:Umwelt   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
15.03.2023 
18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
16.03.2023 
17. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
28.03.2023 
14. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   
Magistrat Vorberatung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage - Ergänzte Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark  

Sachverhalt/Begründung:


Auf Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Vorlage der FDP-Fraktion FDP/0136_1/21: Förderprogramm zum Rückbau von Schottergärten vom 06.07.2021. bzw. dem Änderungsantrag CAL/0136_2/21 vom 07.07.2021, wurden die Möglichkeiten zur Einführung eines Förderprogramms zur Begrünung und Entsieglung überprüft und eine Förderrichtlinie erstellt. Diese soll für private und gewerbliche Haus- und Grundstückseigentümer einen Anreiz schaffen, sowohl Dächer und Fassaden zu begrünen als auch Gärten ökologisch nachhaltig zu gestalten und damit sowohl zum Naturschutz als auch Klimaschutz beizutragen.

 

Paragraph 8 der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark wurde nochmals überprüft und es wurden Änderungen eingearbeitet (siehe gelbe Markierung Anlage).

 

 

Geförderte Maßnahmen

Förderfähig sind sowohl Beratungs-, Planungs- als auch Bauleistungen zu verschiedenen Begrünungsmaßnahmen wie Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, vollständige Entsiegelung, ökologisch wertvolle Gestaltung von Einfahrten, Gärten und Vorgärten sowie Versickerungsanlagen zu 50% mit einem Gesamtfördervolumen von maximal 5.000€. Zudem werden Teilentsiegelungen von Flächen zu 20% mit maximal 1.000€ gefördert.

 

r das Jahr 2023 sind im Haushalt 30.000 € angemeldet worden, die vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung als Fördergelder ausgezahlt werden können.

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zu Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2023 sind auf der Investitionrderung umweltfreundlicher Maßnahmen an Gebäuden und Grundstücken“ Mittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt. / 01.03.2023 Kl

 


Anlagen

Anlage: Richtlinien zum rderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage - Ergänzte Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark (199 KB)