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Sachverhalt/Begründung:
Paragraph 8 der Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark wurde nochmals überprüft und es wurden Änderungen eingearbeitet (siehe gelbe Markierung Anlage).
Geförderte Maßnahmen Förderfähig sind sowohl Beratungs-, Planungs- als auch Bauleistungen zu verschiedenen Begrünungsmaßnahmen wie Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, vollständige Entsiegelung, ökologisch wertvolle Gestaltung von Einfahrten, Gärten und Vorgärten sowie Versickerungsanlagen zu 50% mit einem Gesamtfördervolumen von maximal 5.000€. Zudem werden Teilentsiegelungen von Flächen zu 20% mit maximal 1.000€ gefördert.
Für das Jahr 2023 sind im Haushalt 30.000 € angemeldet worden, die vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung als Fördergelder ausgezahlt werden können.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Richtlinien zum Förderprogramm der Stadt Rödermark zu Begrünungs- und Entsieglungsmaßnahmen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt 2023 sind auf der Investition „Förderung umweltfreundlicher Maßnahmen an Gebäuden und Grundstücken“ Mittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt. / 01.03.2023 Kl
Anlagen Anlage: Richtlinien zum Förderprogramm für Begrünungs- und Entsiegelungsmaßnahmen
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