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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Begrüßung und Feststellen der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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Bericht der Wirtschaftsförderung |
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Ö 3 |
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(Neu-)Wahl der Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Stadtverordnetenvorstehers |
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Ö 4 |
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Neubesetzung des "Kommunalen Präventionsrates" |
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VO/0053/22 |
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Ö 5 |
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Städtebauförderung "Wachstum und Nachhaltige Erneuerung", Gesamtmaßnahme "Ortskern Ober-Roden";
Machbarkeitsstudien Funktionaler Ortskern, Grundsatzbeschlüsse |
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VO/0052/22 |
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Ö 6 |
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Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs";
Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch |
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VO/0070/22 |
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Ö 7 |
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Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs";
Beschluss über die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung) sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch |
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VO/0071/22 |
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Ö 8 |
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Kommunale Resolution zum Segmented Approach |
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VO/0059/22 |
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Ö 9 |
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Beschlussfassung über die Vereinsförderungliste für das Jahr 2022 |
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VO/0027/22 |
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Ö 10 |
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Beschluss des Beitritts zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH |
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VO/0072/22 |
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Ö 11 |
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Bestellung eines Prüfers für den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes "Kommunale Betriebe der Stadt Rödermark" |
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VO/0065/22 |
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Ö 12 |
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Antrag der Fraktion AL/Die Grünen und CDU-Fraktion: Änderung der "Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit" vom 18.02.2014 |
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CAL/0021/22 |
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Ö 13 |
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Antrag der Fraktion FWR: Flexible Betreuungszeiten für Kinder und Schulkinder (Neufassung - Prüfantrag) |
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FWR/0034/22 |
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Ö 14 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania |
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FDP/0237/21 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:
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05.10.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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Herr Bürgermeister Rotter verweist auf laufende Verhandlungen in Sachen REWE. Sobald aussagekräftige Ergebnisse vorliegen, wird er die Gremien informieren. Er erfolgt keine Abstimmung.
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07.10.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 12 - zurückgestellt |
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Beschluss: Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzungsrunde geschoben.
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27.10.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 12 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird geschoben.
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24.11.2021 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 13 - (offen) |
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Nach kurzen Erläuterungen durch Herrn Bürgermeister Rotter erfolgt keine Abstimmung.
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25.11.2021 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 14 - zurückgestellt |
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Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Es erfolgt keine Abstimmung. Der Antragsteller erklärt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzungsrunde zu schieben.
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07.12.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - zurückgestellt |
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Der Antrag wird geschoben.
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16.03.2022 - Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie |
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Ö 8 - abgelehnt |
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Herr Kruger erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Nach einer Stellungnahme durch Herrn Bürgermeister Rotter erfolgt eine intensive Diskussion. Beschlussvorschlag: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Zustimmung: FDP, SPD, FWR Ablehnung: CDU, AL/Die Grünen Enthaltung: /
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17.03.2022 - Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss |
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Ö 14 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen: 1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss verweist auf das Ergebnis des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie.
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29.03.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark |
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Ö 15 - zurückgezogen |
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Nach einer kontrovers geführten Diskussion mit Wortbeiträgen von Herrn Bürgermeister Rotter und aller Fraktionen erklärt Herr Kruger den Antrag für zurückgezogen.
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Ö 15 |
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Antrag der FDP-Fraktion: Bestandsaufnahme energetischer und klimaschutztechnischer Zustand der städtischen Gebäude (Neufassung) |
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FDP/0081/22 |
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Ö 16 |
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Antrag der SPD-Fraktion: Beitritt zur Initiative des Städtetages "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" |
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SPD/0073/22 |
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Ö 17 |
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Antrag der Fraktion FWR: E-Bike Ladestationen |
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FWR/0076/22 |
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Ö 18 |
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Antrag der Fraktion FWR: Reduzierung Mietkosten für städt. Einrichtungen |
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FWR/0077/22 |
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Ö 19 |
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Einschlägige Punkte zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung |
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Ö 20 |
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Mitteilungen und Anfragen |
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