Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/0070/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan A48 "Südlich des Alten Seewegs";
Behandlung der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:I/6/1/610-102
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
16.03.2022 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie ungeändert beschlossen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
17.03.2022 
10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
29.03.2022 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_01_Beschlussvorlage_Abwägung_3-2_220308  
Anlage_02_Beschlussvorlage_Abwägung_4-2_220308  

Sachverhalt/Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „dlich des Alten Seewegs gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten geschaffen werden.

 

Im Zeitraum vom 12.04. bis 14.05.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind in Anlage_01, die der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, einschließlich Erläuterungen sowie Beschlussvorschlägen sind in Anlage_02 dargelegt.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der in der Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Stand 01.03.2022) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen gemäß der in der Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen (Stand 01.03.2022) gemäß den dort dargestellten Beschlussvorschlägen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein


Anlagen

 

Anlage_01 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen“ (Beschlussvorlage_Abwägung_3-2_220301)

 

Anlage_02 „Beschlussvorlage der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark über die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans „Südlich des Alten Seewegs“ eingegangenen Stellungnahmen (Beschlussvorlage_Abwägung_4-2_220301)

 

 

1 Druckexemplar pro Fraktion

Einsichtnahme via Allris erbeten

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_01_Beschlussvorlage_Abwägung_3-2_220308 (219 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_02_Beschlussvorlage_Abwägung_4-2_220308 (1105 KB)