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Vorlage - FWR/0034/22  

 
 
Betreff: Flexible Betreuungszeiten für Kinder und Schulkinder (Neufassung - Prüfantrag)
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag Freie Wähler
Federführend:Gremien-Büro   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
15.03.2022 
8. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Familie, Soziales, Integration und Kultur zurückgestellt   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
08.02.2022 
9. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
08.02.2022 
7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark (offen)   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
17.03.2022 
10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
09.02.2022 
Fortsetzung der 7. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark zurückgestellt   
29.03.2022 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark abgelehnt   
Ausschuss für Familie, Soziales, Integration und Kultur Vorberatung
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt/Begründung:

Bislang können Eltern in Rödermark zwischen drei Modellen bei der Kinderbetreuung im Kindergarten wählen: Halbtages-, Zweidrittel- und Ganztagesplatz. Die damit verbundenen Zeiten sind starr festgelegt, ein Wechsel zwischen den Modellen innerhalb eines Betreuungsjahres ist nur mit erheblichem Aufwand und auch dann nicht garantiert möglich. Gerade für Eltern, welche ihre Kinder vielleicht auch aus finanziellen Gründen für keinen Ganztagesplatz anmelden möchten, aber an bestimmten Wochentagen eine längere Betreuung als 13 Uhr bzw. 15 Uhr benötigen, bietet die Stadt keine Option an.

In der Schulkindbetreuung muss eine Betreuungszeit ab 7 Uhr gewählt werden, selbst wenn die Frühbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Dadurch entstehen den Eltern Mehrkosten und die nicht belegten Plätze in der Frühbetreuung könnten den Schulkindern zur Verfügung gestellt werden, die explizit nur diese Frühbetreuung benötigen und keine Mittagsbetreuung.


Beschlussvorschlag:

Die FWR möchten eine schrittweise Flexibilisierung der Betreuungszeiten erreichen und beauftragen den Magistrat zu prüfen:

 

 

1. Kindergärten: Die Schaffung einer optionalen, wöchentlichen Zubuchung von

Betreuungsstunden zu einem Halbtages- oder Zweidrittelplatz

 

2. Schule: In der Schulkindbetreuung soll es neben den beiden Optionen 7-15 Uhr bzw. 7-17 Uhr die Möglichkeit geben, nur eine Frühbetreuung (7-7.45 Uhr) oder nur eine Betreuung nach der Unterrichtszeit bis 15 bzw. 17 Uhr zu wählen

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: