Bürgerinformationssystem
Sachverhalt/Begründung: Bislang können Eltern in Rödermark zwischen drei Modellen bei der Kinderbetreuung im Kindergarten wählen: Halbtages-, Zweidrittel- und Ganztagesplatz. Die damit verbundenen Zeiten sind starr festgelegt, ein Wechsel zwischen den Modellen innerhalb eines Betreuungsjahres ist nur mit erheblichem Aufwand und auch dann nicht garantiert möglich. Gerade für Eltern, welche ihre Kinder vielleicht auch aus finanziellen Gründen für keinen Ganztagesplatz anmelden möchten, aber an bestimmten Wochentagen eine längere Betreuung als 13 Uhr bzw. 15 Uhr benötigen, bietet die Stadt keine Option an. In der Schulkindbetreuung muss eine Betreuungszeit ab 7 Uhr gewählt werden, selbst wenn die Frühbetreuung nicht in Anspruch genommen wird. Dadurch entstehen den Eltern Mehrkosten und die nicht belegten Plätze in der Frühbetreuung könnten den Schulkindern zur Verfügung gestellt werden, die explizit nur diese Frühbetreuung benötigen und keine Mittagsbetreuung. Beschlussvorschlag: Die FWR möchten eine schrittweise Flexibilisierung der Betreuungszeiten erreichen und beauftragen den Magistrat zu prüfen:
1. Kindergärten: Die Schaffung einer optionalen, wöchentlichen Zubuchung von Betreuungsstunden zu einem Halbtages- oder Zweidrittelplatz
2. Schule: In der Schulkindbetreuung soll es neben den beiden Optionen 7-15 Uhr bzw. 7-17 Uhr die Möglichkeit geben, nur eine Frühbetreuung (7-7.45 Uhr) oder nur eine Betreuung nach der Unterrichtszeit bis 15 bzw. 17 Uhr zu wählen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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