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Sachverhalt/Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2019 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans A48 „Südlich des Alten Seewegs“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines 1,75 ha großen Wohngebiets – mit insgesamt ca. 62 Wohneinheiten – geschaffen werden.
Im Zeitraum vom 12.04. bis 14.05.2021 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Parallel hierzu wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB gebeten, zur Planung Stellung zu nehmen.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen musste der Bebauungsplanentwurf geändert und ergänzt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ist dieser daher erneut öffentlich auszulegen; die Stellungnahmen sind erneut einzuholen. Die Änderungen und Ergänzungen umfassen auch eine geringfügige Vergrößerung des räumlichen Geltungsbereichs. Am westlichen Rand des Geltungsbereichs wurden Teilflächen des Flurstücks 373 hinzugefügt.
Nachdem die Behandlung der Stellungnahmen der öffentlichen Auslegung beschlossen worden ist, kann der Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 4a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden. Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (erneute öffentliche Auslegung) sowie die erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Grundlage dieses Beschlusses stellt der Planungsstand vom 01.03.2022 dar.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Ober-Roden, Flur 2, Flurstücke 267/1, 268, 269/1, 270/1, 271/1, 272/1, 273/1, 274/1, 370/1, 371/1, 372/1, 373 (tlw.), 392 (tlw.), 393/1, 572, 575 (tlw.) sowie 674.
Die genaue Abgrenzung kann der nachstehenden Abbildung entnommen werden.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: Finanzielle Auswirkungen:
Nein Anlagen
Anlage_01_A48_Bebauungsplan_Planzeichnung_220301 Anlage_02_A48_Bebauungsplan_textliche_Festsetzungen_220301 Anlage_03_A48_Bebauungsplan_Begründungung_220301 Anlage_04_A48_Schalltechnische_Untersuchung_190327 Anlage_05_A48_Artenschutzrechtlicher_Fachbeitrag_Okt_2019
1 Druckexemplar pro Fraktion Einsichtnahme via Allris erbeten
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