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Sachverhalt/Begründung: In ihrer Sitzung am 16.02.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark mit Stimmenmehrheit den Antrag: „Grundsatzbeschluss zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania und einer Verkehrsspange Ober-Roden Nord“ (VO/0031/21) in geänderter Fassung beschlossen.
Mit Stimmenmehrheit beschlossen wurde dabei: 1. Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, einen Bereich nördlich des Germania-Sportplatzes als Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der Magistrat wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Gebietsabgrenzung und für den Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes vorzulegen. Maßgeblich für die Gebietsabgrenzung ist der Beschluss, welcher in der Stadtverordnetenversammlung am 14.05.2019 gefasst wurde (Mag. Vorlage/ Fortschreibung Regionaler Flächennutzungsplan). 2. Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark möge beschließen:
1. Der bestehende, unwidersprochene/unbeanstandete, Grundsatzbeschluss (VO/0031/21 in der am 16.02.2021 beschlossenen Fassung) der Stadtverordnetenversammlung zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich der Germania wird bekräftigt. 2. Die in diesem vorstehend genannten, unwidersprochenen/unbeanstandeten, Grundsatzbeschluss vom 16.02.2021 enthaltenen, verbindlichen Handlungsaufträge (i.S.d. § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HGO) an den Magistrat der Stadt Rödermark werden bekräftigt. 3. Der Magistrat der Stadt Rödermark wird beauftragt: a) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche grundsätzlichen Aktivitäten, Gespräche, Untersuchungen und Entwicklungen es in der vorstehend genannten Sache seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania mit welchen Ergebnissen gegeben hat. b) Im zuständigen Fachausschuss zu berichten, welche Gespräche mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) und konkreten Entwicklungen es in der Sache hinsichtlich der Grundstückssicherung und der Bodenbevorratung seit des mehrheitlich in der Stadtverordnetenversammlung vom 16.02.2021 gefassten Grundsatzbeschlusses (VO/0031/21) zur Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebietes nördlich Germania gegeben hat.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung: |
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