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Vorlage - VO/0059/22  

 
 
Betreff: Kommunale Resolution zum Segmented Approach
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stadtplanung   
Beratungsfolge:
Magistrat Vorberatung
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie Vorberatung
16.03.2022 
10. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie zur Kenntnis genommen   
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss Vorberatung
17.03.2022 
10. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark Entscheidung
29.03.2022 
8. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadt Rödermark lehnt die Einführung des Flugverfahrens „Segmented Approach“ im Regelbetrieb ab und fordert den Abbruch des am 21.02.2022 begonnenen sogenannten „erweiterten Probebetriebs“ am Flughafen Frankfurt/Main. Sie schließt sich damit der Forderung anderer Städte und Gemeinden der Region an, die die gleichlautende Resolution beschlossen haben.

 

Die Fluglärmkommission (FLK) hat in ihrer 264. Sitzung am 16.02.2022 mehrheitlich den Beginn des sogenannten „erweiterten Probebetriebs“ des Anflugverfahren des Segmented Approach zum 21.02.2022 gebilligt. Durch das Anflugverfahren des Segmented Approach werden die südlich der Anfluggrundlinie gelegenen Städte und Gemeinden zusätzlich durch Fluglärm belastet. Das Verfahren soll der Entlastung der in der Achse der Landebahnen gelegenen Siedlungsgebiete dienen, die nicht unmittelbar im Endanflugbereich des Flughafens liegen.

 

1. Abgelehnt wird, das Anflugverfahren des Segmented Approach zeitlich auf alle Anflüge zur Nachtzeit zwischen 22 und 5 Uhr anzuwenden. Bisher ist es nur für nicht planmäßige Flüge zwischen 23 bis 5 Uhr erlaubt. Hierdurch kommt es zu einer Verlagerung des Nachtlärms auf bisher nicht mit Lärmschutzfenster versorgten Bereichen. Selbst wenn der Lärm unterhalb der Schwelle des Grenzwerts für den Einbau von Lärmschutzfenstern auf Kosten des Flughafenbetreibers bleibt, stellt das Nicht-Vorhandensein von Lärmschutzfenstern einen relevanten Unterschied für das Aufwecken der betroffenen Bevölkerung dar.

 

2. Durch das Anflugverfahren des Segmented Approach werden deutliche neue Lärmzunahmen in bisher unverlärmten Bereichen hervorgerufen (zum Beispiel Rüsselsheim-Bauschheim: + 12,7 dB, Heusenstamm: + 4,0 dB, Neu-Isenburg-Gravenbruch: + 1,6 dB in der Nacht). Hierdurch steigt die Zahl der Hochbetroffenen. Nicht nur der Dauerschallpegel, also der gemittelte Lärm aller Tag- und Nachtstunden aus Fluglärm, steigt an. Durch große Flugzeuge (sogenannte Heavies) wird in den neu überflogenen Gebieten auch die Anzahl der nächtlichen Aufwachreaktionen deutlich steigen, ausgelöst durch die Maximalpegel dieser Überflugereignisse.

 

3. Dieser Mehrbelastung stehen nach den Ergebnissen des Umwelt- und Nachbarschaftshaus (UNH) nur geringfügige Entlastungen im Bereich der bisher überflogenen Gebiete gegenüber (Offenbach: -0,4 dB). Eine deutliche Entlastung dieser Gebiete erscheint schon aufgrund der Tatsache, dass bei starkem Verkehrsaufkommen weiterhin die bisherigen Anflugverfahren benutzt werden müssen, ausgeschlossen zu sein.

 

4. Es ist strikt abzulehnen, dass durch ein Anflugverfahren (Segmented Approach) zur Lärmreduzierung neue Hochbetroffene geschaffen werden. Auch die Verlärmung von Siedlungsgebieten, die bereits jetzt durch andere Verkehrsarten gesundheitsgefährdendem Verkehrslärm ausgesetzt sind, eignen sich nicht zur Lärmverlagerung. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist eine Gesamtlärmbetrachtung aller Verkehrslärmarten geschuldet. Dies muss auch für die Einführung des Probebetriebs gelten.

 

5. Das von der FLK gewählte Verfahren der Beschlussfassung über den erweiterten Probebetrieb in derselben Sitzung, in der erst die Ergebnisse des in 2021 durchgeführten Probebetriebs vorgelegt wurden, soll offenkundig überspielen, dass die Ergebnisse des Probebetriebs eine Überführung in den Regelbetrieb fragwürdig erscheinen lassen. Die durch den Segmented Approach ausgelöste Lärmbelastung in den neu betroffenen Gebieten ist hoch. Die Entlastung ist gering. Die Fliegbarkeit erscheint bei hoher Verkehrsdichte fraglich. Gleichwohl wird am selben Tag der Vorstellung dieser Ergebnisse in der FLK die Erweiterung des Probebetriebs beschlossen. Die Öffentlichkeit soll erneut nicht beteiligt werden. Die Akteure verfolgen offenkundig die schleichende Einführung des fragwürdigen Verfahrens.

 


Beschlussvorschlag:

Aus all diesen Gründen wird der gegenwärtig durchgeführte erweiterte Probebetrieb und vor allem die spätere Einführung eines Regelbetriebs des Segmented Approach von der Stadt Rödermark abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein